(lifepr) Stuttgart, 16.02.2015 - Haben Ehegatten für eine gemeinsame Wohnung eine Hausratversicherung abgeschlossen, darf ein Ehegatte die Versicherung nur im Einvernehmen mit seinem Partner kündigen oder auf eine andere Wohnung umschreiben lassen. Kündigt er, ohne seinen Partner zu informieren, ...

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