
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung sieht nach dem Karlsruher Haushaltsurteil weitreichende Folgen auch für andere Rücklagen im Bundeshaushalt. Die Kredite aus dem Sondervermögen für die Energiepreisbremsen könnten «im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden», teilte
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