Die Regel ist nicht neu, die stand im alten Gesetz auch schon drin: "Ganz neu ist das Gesetz jedoch nicht: bereits 1986 war ein ähnliches Gesetz in Kraft getreten. Im direkten Vergleich zeigt sich, dass die Neufassung des Wehrpflichtgesetzes von 2026 keine grundsätzlich neue Pflicht einführt, sondern die bereits bestehende Regel klarer und moderner formuliert."
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