Frankfurt/Main (dpa) - Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat sich im Kampf gegen Hass im Netz in zwei Prozessen am Frankfurter Landgericht durchgesetzt. Hintergrund ist in beiden Fällen ein Zwischenruf von Künast aus den 80er Jahren im Zusammenhang mit der Pädophilie-Debatte bei den […] mehr

Kommentare

8k17301813. Februar 2020
@5 Danke für den Artikel. Das ist ja wirklich ekelhaft, was Teile der Grünen für Ansichten hatten.
7k17301813. Februar 2020
@6 Nein, das wusste ich nicht. Kennst du alle Aussagen von allen Menschen? Bitte keine falschen Unterstellungen.
6thrasea13. Februar 2020
@4 Es IST Hass im Netz, wenn man 30 Jahre alte Aussagen absichtlich falsch "zitiert", so dass zwangsläufig ein falscher Eindruck entstehen muss. @5 Ich bin mir sicher, dass @3 sehr genau wusste, um welchen Zwischenruf es geht. Verlinken wir doch lieber einen aktuellen Artikel von heute, der das ein bisschen einordnet: <link>
5Alle190813. Februar 2020
@3 Hier <link> im dritten und 4. Absatz ! Es ging um einen Antrag der Grünen bezgl. Gesetzesänderung zu Sex mit Kindern... @4 Stimmt, das habe ich auch erst beim zweiten lesen gemerkt, bzw. als ich den Artikel dazu gefunden hatte!
4MasterYoda100013. Februar 2020
Die News hier ist vollkommen falsch wiedergegeben. Sie gewann gegen falsch zitierte Aussagen aus den 1980er Jahren, nicht gegen "Hass im Netz"....
3k17301813. Februar 2020
Und was war das für ein Zwischenruf?
2katrin2313. Februar 2020
gut gemacht
1LoneSurvivor13. Februar 2020
Sehr gut!