Kassel (dpa) - Eine Großmutter überweist ihren kleinen Enkeln Geld zum Geburtstag und zu Weihnachten - eine nette Aufmerksamkeit, doch für das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig gilt das als Familieneinkommen; es rechnet die Geldgeschenke auf den Hartz-IV-Satz der Mutter und fordert Geld zurück. ...

Kommentare

(10) Erick · 21. August 2011
Die Politik in Deutschland ist schon pervers. Wegen der 5 Euro-Hartz4-Erhöhung debattieren die Politiker monatelang. Für Banken sind über Nacht hunderte von Milliarden da und für die anderen EU-Staaten auch, von der nächsten Diätenerhöhung in Höhe von 600 Euro im Monat ganz zu schweigen und bei einfachen deutschen Landsleuten wird das Schwarze unterm Fingernagel hervor geholt. Mit Gerechtigkeit, hat das nichts mehr zu tun.
(9) k293295 · 21. August 2011
Nur in einem wird das BSG das LSG wohl korrigieren: Die 50 € Anrechnungsfreiheit je Kind und Anlaß. Ansonsten hat das Schikanier ... äähhh JobCenter nämlich recht. @8: Winterstiefel, Winterjacke, etwas Spielzeug (Carrera-Bahn/größerer LEGO-Kasten?) - da sind schnell 100 € zusammen. Geld zu überweisen ist sicherer als Postpakete zu schicken.
(8) Perlini · 21. August 2011
Zu Weihnachten 100 Euro Bargeld für einen 6 Jährigen...
(7) teufelchen1959 · 21. August 2011
Mal abgesehen, dass das ja bekannt ist, dass die Jobcenter jeden Scheiß anrechnen und ich anstelle der Oma den Kindern das Geld persönlich gegeben hätte, ist das eine Frechheit! Aus dem Regelsatz den Kindern auch noch Spielzeug kaufen zu wollen, ist fast ein Ding der Unmöglichkeit, das reicht schon für Kleidung, Schuhe und (trotz Stützung) fürs Schulzeug und -essen kaum. Da sollte es durchaus angemessene Freibeträge geben. Wenn die Oma Spielzeug schenken würde, würds ja auch nicht angerechnet!
(6) k276656 · 21. August 2011
Bei Geldgeschenken von über 50EUR Jährlich ist dies als Einkommen anzurechnen. Steht sogar im SGB II. Also wenn man dementsrpechend noch klagen muß... Hätte die Oma den Kindern doch lieber was Bares in die Hand gedrückt. Das hätte keiner gemerkt. Tja, und weil Sie das nicht getan hat, müssen wieder tausende von EUROS in den Gerichten verballert werden. Und @ Kläger ... Schau ins Merkblatt, da stehts auch drin. Da spart man sich Klagen.
(5) Kelle · 21. August 2011
@4: Was hat denn die Politik mit der Blödheit der Oma zu tun, das Geld zu überweisen?
(4) Brutus70 · 21. August 2011
Dieses ganze System ist einfach nur pervers, es gibt gleichzeitig immer mehr Multi-Millionäre in D und immmer mehr Leute die nicht wissen wie sie über die Runden kommen sollen. Und das Einzige worum sich die Politik kümmert ist das die Arbeitslosenstatistik schön gerechnet wird und H4-Empfänger grundsätzlich zu allererst als Sozialschmarotzer verdächtigt werden. Kein Wunder das immer mehr Leute die Politik in D zum kotzen finden.
(3) Thorsten0709 · 21. August 2011
@2 du weisst schon das du bei jeder Weitergewährung die vollständigen Kontoauszüge vorzeigen musst? Es geht im Grunde nur wenn die Grosseltern das denen bar in die Hand drücken. @4 in deinem Kommentar ist viel Wahrheit drin.
(2) k131161 · 21. August 2011
Womit in diesem Moment die Kinder der Arsch der Nation sind. Wäre ich Oma hätte ich denen das Geld in die Hand gedrückt. Wäre ich Mutter hätte ich dem scheiß Amt nichts davon erzählt. Dieser Drecksstaat muss nicht alles wissen und die Fuzzies vom Jobcenter erst recht nicht. Ich kann darüber nur den Kopf schütteln. @3 Ich habe so was gehört und von Bar geschrieben obwohl ich nie in H4 bezogen habe. Ich hätte es auch nicht angenommen, den es käme einer persönlichen Aufgabe gleich!
(1) k125628 · 21. August 2011
Wer schlau ist gibt den Leuten das Geld direkt anstatt übers Konto es zu überweisen, da die Behörden ja immer Zugriff erhalten und das finden mindestens 95% hier gut immer nach dem Motto wer nichts zu verbergen hat, der wird sich auch nicht beschweren. Deswegen braucht sich auch niemand von diesen Leuten darüber aufregen, wenn ein Tracking des Standortes durchgeführt wird, dient ja laut Politik nur der Sicherheit. Ich für meinen Teil unterstütze ALG2-Leute direkt oder gar nicht.
 
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