Karlsruhe (dpa) - Im Streit um die Kosten einer Auseinandersetzung mit dem Jobcenter hat eine Hartz-IV-Empfängerin erfolgreich in Karlsruhe geklagt. Die Verfassungsbeschwerde sei offensichtlich begründet, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Die Frau hatte 2020 zu Recht Widerspruch […] mehr

Kommentare

1tripe15. März 2023
Ich hoffe, es wird auch soviel Energie hineingesteckt aus Hartz-IV wieder rauszukommen, wie in das einklagen von Geldern die natürlich auch zustehen. Die Begründung der Ablehnung der Mehrkosten durch das Gericht finde ich sehr gut.