(lifepr) Düsseldorf, 24.10.2016 - Die Durchführung von Renovierungs­maßnahmen an der Mietwohnung stellt auch für weibliche Empfänger von Hartz-IV-Leistungen keine unzumutbare Arbeit dar. Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls beauftragte ein Unternehmen mit der Durchführung der ...

Kommentare

(4) naturschonen · 26. November 2016
trotzdem kann im Mietvertrag eine Klausel stehen, dass Reparaturen/Renovierungen vom Fachmann gemacht werden müssen, ob das rechtswirksam ist ist zwar zu hinterfragen (über rechtlichen Rat), aber dafür fehlen ja dann auch das Geld und die Zeit
(3) heissbaer · 26. November 2016
@2: Wohl kaum. Dummerweise gibt es aber auch jede Menge "echte" Handwerker, die sich von 'nem einigermaßen ambitioniertem Heimwerker noch ordentlich was abgucken können.
(2) thrasea · 26. November 2016
Kann man wirklich von jedem Menschen erwarten, Maler- und Tapezierarbeiten "fachmännisch" durchzuführen, also so in der Qualität eines echten Malers?
(1) naturschonen · 26. November 2016
Da Nachbarn und Freunde in der Regel gern helfen würden, aber ausgerechnet jetzt keine Zeit haben (und wenn doch, helfen sie nicht gratis), gibt es sehr wohl Anspruch auf studentische Helfer oder auch Firma, das Urteil ist ja noch nicht rechtskräftig, hoffentlich geht die Dame vor´s Landessozialgericht,da gibt es eine Reihe anderer Urteile
 
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