(lifepr) Düsseldorf, 24.10.2016 - Die Durchführung von Renovierungsmaßnahmen an der Mietwohnung stellt auch für weibliche Empfänger von Hartz-IV-Leistungen keine unzumutbare Arbeit dar. Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls beauftragte ein Unternehmen mit der Durchführung der ...