Düsseldorf, 17.09.2025 (lifePR) - Beim Verzehr eines Früchtemüslis muss mit Obstkernen oder Kernteilen gerechnet werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck, wonach der Hersteller nicht haftet, wenn beim Biss auf einen Obststein ein Zahn abbricht. Mit Fremdkörpern […] mehr

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