(lifepr) Berlin, 17.12.2014 - Das Oberlangdesgericht Bamberg entschied schon 2007, dass das bloße Halten des Mobiltelefons noch nicht die 60 € Bußgeld und den Punkt in Flensburg begründen kann. Nun zieht auch das Kölner Oberlandesgericht (OLG) nach. Solange eine bloße Ortsveränderung des Gerätes ...

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