Detroit (dpa) - Mehr als ein halbes Jahr nach dem Tod von Aretha Franklin sind drei handgeschriebene Testamente der Soulsängerin aufgetaucht. Eines der Papiere war vor wenigen Wochen in einem Notizbuch unter einem Sofakissen gefunden worden, zwei weitere lagen in einem abgeschlossenen Schrank im ...

Kommentare

(4) Hannah · 23. Mai 2019
@3: Auch da gibt es Regeln zu beachten. <link> Unterschrift? Datum? Willenserklärung eindeutig? Und man kann auch prüfen, ob es wirklich von der Frau geschrieben wurde. Da geht es ja sicher um einiges an Vermögen.
(3) Troll · 22. Mai 2019
@2, aha, darum soll es gehen? Das steht aber so nicht in den News. Ich habe es rausgelesen, als ob das unstrittig wäre, daß es ihre handschriftlichen Willenserklärungen sind.
(2) tastenkoenig · 22. Mai 2019
na eben, genau das ist u.a. zu prüfen
(1) Troll · 22. Mai 2019
ein von ihr handgeschriebenes Testament. Klar ist das als solches gültig. Was gibt es da zu prüfen? Nur wenn man Zweifel hat, daß sie es selber aus freien Stücken verfaßt hat, kann man es anfechten. Bzw. wenn es mehrere Testamente gibt, gilt ja nur das neuste.
 
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