Berlin (dts) - Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht Nachbesserungsbedarf an den gesetzlichen Regelungen zur Eindämmung eines mutmaßlichen Abmahnmissbrauchs. Zum einen sei es unnötig, eine neue Klagebefugnis für Gewerkschaften einzuführen, sagte HDE-Rechtsexperte Peter Schröder dem ...

Kommentare

(1) wimola · 23. Oktober 2019
Der Abmahnberechtigung für Gewerkschaften stimme ich eindeutig zu und denke nicht, das dies nicht zu den abmahnfähigen Marktverhaltensregeln gehört - jedenfalls solange diejenigen, die sich als Markt empfinden, Arbeitnehmer beschäftigen ..;-)). - Dem Rest stimme ich zu. Es wird eindeutig Zeit, den Geldgeier-Anwälten etc. das Handwerk zu legen bzw. zumindest deutlich zu erschweren.
 
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