Hamburg (dts) - Hamburgs oberster Verfassungsschützer Torsten Voß hat sich für die Rücknahme deutscher IS-Kämpfer aus Syrien ausgesprochen. Deutschland sei "nach Völkerrecht bisher grundsätzlich dazu verpflichtet, Menschen wieder aufzunehmen, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen", ...

Kommentare

(5) thrasea · 18. Oktober 2019
@4 Warum sollte man eine Gesetzesänderung durchsetzen, wenn man das neue Gesetz dann nicht nutzen will? Die Überschrift sehe ich nicht als Argument - der Artikel wurde an dem Tag verfasst, an dem das Gesetz im Bundestag verabschiedet wurde und sagt nichts über die heutige Lage aus.
(4) Spock-Online · 18. Oktober 2019
@3 Da steht "können verlieren" in der Überschrift. Die Frage ist also eher, ob man das überhaupt durchsetzt sollte so ein Fall auftreten.
(3) thrasea · 18. Oktober 2019
@1 @2 Das ist auch in Deutschland schon der Fall, im Sommer gab es eine entsprechende Gesetzesänderung: <link> Die Frage ist allerdings, wie viele deutsche IS-Kämpfer überhaupt eine doppelte Staatsbürgerschaft haben.
(2) Sonnenwende · 18. Oktober 2019
@1 Das wäre eine sehr gute Idee, leider wahrscheinlich nicht mit deutschem Recht vereinbar.
(1) Spock-Online · 18. Oktober 2019
In den NL entzieht man seit letztes Jahr solchen Leuten mit Doppelpass die NL-Nationalität, so dass sie gar nicht zurückkehren können/dürfen. Sollte man sich vielleicht auch hier überlegen für Doppelpassler. Wird ja keiner staatenlos dadurch, weshalb das eigentlich klappen müsste.
 
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