Luxemburg (dpa) - Die EU kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihre Strafmaßnahmen gegen die radikal-islamische Hamas bis auf Weiteres aufrecht erhalten. Ein vorangegangenes Urteil, in dem das untergeordnete EU-Gericht das Einfrieren von Geldern für nichtig erklärt hatte, sei ...

Kommentare

(1) webstarmedia.eu · 27. Juli 2017
Wird sicherlich niemanden von dennen stören, auf einer Liste zu sein. Wer weiss vielleicht brauchen die das ja auch um weiterhin populär zu sein ?
 
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