Die Tierärztin ist mit diesem Strafbefehl wirklich fein raus, die paar Mark dürften ihr nicht wirklich wehtun und als Vorstrafe taucht dieser Sachverhalt auch nicht auf. Darf sie überhaupt weiterhin als Tiermedizinerin tätig sein?
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4 Ich würde eher sagen, dass im Privatrecht Tiere wie bewegliche Sachen betrachtet werden (was im Allgemeinen auch sinnvoll ist). Das heißt aber nicht, dass unser Rechtssystem durchaus Tiere als Lebewesen besonders schützt.