Berlin - Am 1. Februar tritt eine Regelung in Kraft, mit der das Umrechnungsmaßstabs für Ersatzfreiheitsstrafen halbiert wird. "Zu viele Menschen mussten in der Vergangenheit teils erhebliche Freiheitsstrafen verbüßen, weil die eigentlich gegen sie verhängte Geldstrafe nicht vollstreckt werden ...

Kommentare

(1) nadine2113 · 31. Januar um 17:29
Ich kann dieser Änderung etwas positives abgewinnen, auch wenn es mich persönlich wahrscheinlich niemals betreffen wird.
 
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