Düsseldorf/Solingen (dpa) - Der jahrhundertealte Brauch des «Hahneköppens» im Bergischen Land bleibt erlaubt, aber die Auflagen werden strenger. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den zwei Vereine am Düsseldorfer Verwaltungsgericht mit der Stadt Solingen geschlossen haben, wie ein […] mehr

Kommentare

5Irrglezia24. Juni 2025
@3 Absolut!
4skloss24. Juni 2025
Schön, dass auch mal so ein "Brauch" auf Einklang mit dem TierSchG geprüft wird. Anscheinend hielt das da noch keiner für notwendig... Aber von 173 StGB haben die da bestimmt schonmal was gehört, oder?🤠🫣
3raffaela24. Juni 2025
Ein ekliger Brauch!
2Hani_198624. Juni 2025
Hab ich Gott sei Dank noch nie gehört von und finde es auch nicht umbedingt einen erhaltenswerten Brauch. Wenn es nur um den "fallenden" Kopf geht, könnte man ja zwei schöne Holzschnitzereien mit Köpfen mit definierter Befestigung nutzen. Macht das Gleiche und erhält die Tradition ganz ohne die Suche nach einem "brauchbaren" Tier. Auch nach dem Tod würden wir es ja auch nicht mit Menschen machen.
1mistkaefer24. Juni 2025
Gilt das jetzt auch für die Schwäneköpper?