(pressebox) München, 30.03.2015 - Auch die begrenzte Haftung hat ihre Grenzen. Denn für etwaige Pflichtverletzungen haften auch die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH persönlich. In gravierenden Fällen drohen ihnen hohe Geldbußen, staatsanwaltliche Ermittlungen oder gar eine strafrechtliche ...