Köln (dpa) - Wegen eines Autorennens mit dem Tod von zwei Menschen als Folge sind zwei junge Männer vom Landgericht Köln zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der eine von ihnen bekam fünf, der andere viereinhalb Jahre nach Jugendstrafrecht. Die Strafen gehen deutlich über die Forderungen […] mehr

Kommentare

10Pontius22. April um 17:00
Würde man solch eine Feststellung treffen wollen, dann müsste man den Führerschein wohl an eine medizinisch-psychologische Untersuchung knüpfen.
9tastenkoenig22. April um 16:55
@8 ja, und ich wollte mit meinem Kommentar sagen, dass das alles Definitionssache ist. Während eine grundsätzliche Einzelfallbetrachtung bei der Fahrerlaubnis sicherlich übertrieben, wenn auch gelegentlich wünschenswert wäre, so finde ich im Strafrecht bei der Bemessung des Urteils die Betrachtung des Reifegrads des Täters durchaus nachvollziehbar. Dieser ist nicht per Stichtag angemessen festzustellen.
8smailies22. April um 16:49
@7 : Na gut, Du hast mich. Und auch Traktor, begleitetes Fahren... aber ich hoffe, es ist klar, was ich meinte, oder?
7tastenkoenig22. April um 16:38
Mofaführerschein?
6smailies22. April um 16:27
Ich sehe das auch so, wer einen Führerschein hat kann nicht mehr nach Jugendstrafrecht beurteilt werden. Basta.
5tastenkoenig22. April um 14:45
Unser Justizsystem betrachtet halt den Einzelfall und geht nicht strikt nach Schema vor.
4deBlocki22. April um 14:26
Volljährig, aber Jugendstrafe. So was werde ich nie verstehen.
3robrai1922. April um 13:44
Bitte keine Revision,.....das geht in Ordnunmg mit den Haftstrafen,
2zippostuff22. April um 13:28
Strafmaß nicht ausgeschöpft, schade...
1Stoer22. April um 13:27
Die Argumente,die der Richter vorgelegt hat,sind sehr gut angebracht worden.