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ja, und ich wollte mit meinem Kommentar sagen, dass das alles Definitionssache ist. Während eine grundsätzliche Einzelfallbetrachtung bei der Fahrerlaubnis sicherlich übertrieben, wenn auch gelegentlich wünschenswert wäre, so finde ich im Strafrecht bei der Bemessung des Urteils die Betrachtung des Reifegrads des Täters durchaus nachvollziehbar. Dieser ist nicht per Stichtag angemessen festzustellen.