Bayreuth (dpa) - 17 Jahre nach dem Verschwinden der Schülerin Peggy aus Oberfranken ist gegen einen Verdächtigen Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Der 41-Jährige aus dem Landkreis Wunsiedel bestreite den Tatvorwurf, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Bayreuth mit. Es bestehe dennoch […] mehr

Kommentare

10k29329512. Dezember 2018
@9 : Da musst Du Dich bei Herrn Kröber, dem gerichtlich bestellten Psychiater, beschweren. Der wird gerade von Ulvi K.'s Anwalt auf 600.000 € Schaddenersatz verklagt wg. seines offensichtlich falschen Gutachtens.
9Wasweissdennich12. Dezember 2018
@8 es blieb straffrei weil ihm in diesen Zusammenhang Schuldunfähigkeit attestiert wurde, vermutlich macht dann schon die Anklage keinen Sinn - aber nur weil es in der Frage nicht um "Schuld" geht heisst es doch noch nicht das er zum Schutz von Kindern nicht trotzdem in die Psychiatrie gehört
8k29329512. Dezember 2018
@7 : Er ist für keinen Missbrauch je verurteilt worden.
7Wasweissdennich12. Dezember 2018
@6 die Menschen verstehen es nicht wenn man ihnen erklärt das Ulvi K. nicht ins Gefägnis gehört weil er schuldunfähig ist, die Menschen wollen zu Recht ihre Kinder geschützt haben und dann muss man eben feststellen das wenn er die Finger nicht von kleinen Kindern lassen kann vermutlich in die Psychiatrie gehört. Mit Ermittlerschlamperei und Justizversagen gehe ich aber freilich mit.
6k29329512. Dezember 2018
@3 ,5 : Ulvi K. hat nen IQ von 68, ist auf dem geistigen Stand eines 8 - 10-jährigen. Der Mann ist schlichtweg schuldunfähig. <link> Die Polizei hat sich ein leichtes Opfer gesucht, um die Schreibtische leer zu kriegen, die Staatsanwalt ist auf diese Schiene mit Wonne eingestiegen, und das Gericht hat sich blenden lassen. Darum: Ermittlerschlamperei und Justizversagen.
5Comtix12. Dezember 2018
@4 die Mutter hat ihn Monate vorher dem verschwinden Peggy's in flagranti erwischt und Angezeigt. Daraus die Geständnisse wo drauf er sich noch den Mord hat aufhalsen lassen. Danach den Mord wiederrufen aber den sexuellen Missbrauch in mehreren Fällen bestehen lassen. Der Missbrauch von ihr und den anderen wird ja hoffentlich Teil der kompletten Anklage gewesen sein also wie gesagt nach meinem empfinden kann er noch 2-5 Jahre sitzen
4tastenkoenig11. Dezember 2018
Dann muss man ihm *das* nachweisen und ihn *dafür* verurteilen. Ein Fehlurteil kann man damit nicht schönreden. Und ein Geständnis, insbesondere von einer Person, die leicht zu beeinflussen ist, ist nicht immer so viel wert wie man zunächst meinen könnte.
3Comtix11. Dezember 2018
@1 @2 ihr vergesst wohl das der Herr K. Gestanden hat und von seiner Mutter angezeigt worden ist weil er mehrfach kleinen Kinder und so auch Peggy zu sich gelogt hat um " Doktorspielchen" zu treiben. Nach meinem Empfinden hat er dafür (mehrfacher Sexueller Mißbrauch von Minderjähriger in mind. 3 Fälle) noch nicht genug gesessen.
2k29329511. Dezember 2018
@1 : Ulvi K. ist nach dem Ende seines Wiederaufnahmeverfahrens für die zu Unrecht erlittene Haft entschädigt worden. Die Höhe der Entschädigung ist meines Erachtens viel zu niedrig in solchen Fällen, aber er ist nach Recht und Gesetz entschädigt worden. Die 10 Jahre seines Lebens gibt ihm allerdings niemand zurück. In der Tat strotzt dieser Fall vor Ermittlerschlamperei und Justizversagen.
1seepferd11. Dezember 2018
In dem Fall wurde doch Ulvi K. verurteilt und weggesperrt, oder? Zwar später, vorzeitig, entlassen würde man ihm es wünschen das er Staatsanwaltschaft und Gericht belangen könnte wenn es unsere Rechtslage erlauben würde! Meine mich auch zu erinnern das Beweise der Verteidigung nicht zugelassen wurden. Hier haben Staatsanwalt/Gericht schlampig gearbeitet und geurteilt, weil es wohl einfacher war jemanden zu verurteilen der sich, aufgrund seiner Behinderung, nicht wirklich verteidigen konnte