München (dpa) - Ein Händler will einen Kunden vor Gericht dazu zwingen, eine schlechte Bewertung beim Internet-Auktionshaus Ebay zu löschen. Am Vormittag verhandelt das Oberlandesgericht München den Fall. Der Käufer hatte Bootszubehör im Ebay-Shop des Händlers bestellt und sich in der Online- ...

Kommentare

(9) Aalpha · 29. Oktober 2014
Ist das nicht Situationsabhängig? Wenn man ein Produkt kauft und es im vollen takt ist und selbst dann nicht mal seinen Zweck erfüllt ist die Bewertung doch gerechtfertigt! Ist das Produkt beschädigt so sollte dem Verkäufer die Chance eingeräumt werden, gegenmaßnahmen zu unternehmen!
(8) 2fastHunter · 29. Oktober 2014
@7: Laut gestriger Rechtsprechung muss er sich melden. Wenn der Verkäufer bei der Nachbesserung schlampig ist, kann er immernoch eine enstprechende Bewertung bekommen. Allerdings finde ich es albern, dass wegen Reputationen schon geklagt wird. Früher hat man mal mit Qualität überzeugt und nicht mit positiven Bewertungen. Die kommen dann nämlich von allein.
(7) k85186 · 28. Oktober 2014
@2: Aber genau DAS ist ja die Frage. MUSS sich der Käufer beim Verkäufer melden? Wenn ich im Geschäft etwas kaufe und das ist nicht in Ordnung, dann MUSS ich doch auch nicht dahin zurückfahren. Der Verkäufer sollte vielleicht VORHER mal einen Blick auf die Ware werfen, die er verkaufen will.
(6) 2fastHunter · 28. Oktober 2014
@5: Jetzt, wo der Kaffe wirkt, sehe ich es auch so. Danke :D
(5) blinderhuhn · 28. Oktober 2014
@4: Bist Du sicher? "Händler verklagt Käufer wegen schlechter Ebay-Bewertung"
(4) 2fastHunter · 28. Oktober 2014
@3: Der Beklagte wäre der Verkäufer.
(3) blinderhuhn · 28. Oktober 2014
@1: Laß mich raten: Bist Du der Beklagte?
(2) Biene76 · 28. Oktober 2014
@1 mag ja alles richtig sein, aber dem Verkäufer muss doch vorher die Möglichkeit eingeräumt werden, die mangelhafte Ware umzutauschen oder zu ersetzen... nicht gleich die schlechte Bewertung(skeule) schwingen
(1) Wesie · 28. Oktober 2014
Dann sollte der Händler keine Scheiße über eBay verkaufen! Natürlich darf eine solche Bewertung unabhängig davon gegeben werden, ob die Ware beanstandet oder zurückgesendet wird. Das ist doch der Sinn des Bewertungssystems von eBay ...
 
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