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7: Laut gestriger Rechtsprechung muss er sich melden. Wenn der Verkäufer bei der Nachbesserung schlampig ist, kann er immernoch eine enstprechende Bewertung bekommen. Allerdings finde ich es albern, dass wegen Reputationen schon geklagt wird. Früher hat man mal mit Qualität überzeugt und nicht mit positiven Bewertungen. Die kommen dann nämlich von allein.