Berlin/Stockholm (dpa) - «Nein heißt Nein», sagt das deutsche Gesetz gegen Vergewaltigungen. Das heißt aber auch: Wer nicht erkennbar ausdrückt, dass er keinen Sex will, stimmt ihm zu. Vielen geht das nach der «MeToo»-Kampagne gegen sexuelle Belästigung nicht weit genug. Fast jeder Zweite in […] mehr

Kommentare

10Stiltskin14. Januar 2018
Es muss sich auch etwas an der leider weit verbreiteten Ansicht ändern, dass ein Mann der Dutzende Frauen 'vernascht' ein toller Kerl ist, eine Frau hingegen die mehrere sexuelle Beziehungen hatte, als 'Schlampe' tituliert wird. Deshalb, wer sich Sex mit Gewalt holt, wer sexuelle Belästigung/ Grapschen, eindeutige Sprüche als normal empfindet, wer ein klares Nein nicht akzeptiert, sei es ein Mann oder eine Frau (ja, auch das gibt es), dem/ der müssen per Gesetz Grenzen aufgezeigt werden.
9Stiltskin14. Januar 2018
Unabhängig davon, ob ich mich in einer festen Partnerschaft befinde, oder 'solo' bin, Sexualität ist ein fester Bestandteil in jeder Form einer Beziehung. Dazu gehört aber auch, Wünsche und Abneigungen klar zu formulieren, und ein 'Nein' von Frau oder Mann, auch als klare Absage, und nicht als Anreiz, seinen Willen durchzusetzen, zu verstehen. Nur dann kann eine Partnerschaft auch als intakt angesehen werden. Wer eine Beziehung nur auf Sex reduziert, wird schnell ein einsamer Mensch sein.
8raptor23096114. Januar 2018
Eine Beziehung (... und dazu gehört eben auch Sex) ist u.a. auch eine Vertrauenssache. Wenn ich vorher einen Vertrag unterschreiben muss ist das keine Beziehung mehr. Das ist dann keine Ehepartner - das wird zum Vertragspartner. Vor dem Urlaub einen Vertrag, das es keine Entführung ist, vor dem Kinobesuch einen Vertrag: Datum, die Zeit, Name des Films. Vor dem Umzug eine Einvertändniserlärung ... Vor jedem Treffen ein Vertrag ("kein Stalking"). Damit wird die Beziehung zu einem Vertragspartner.
7slowhand14. Januar 2018
Am Besten immer ein Schriftstück am Mann (Frau) haben und vor dem Sex unterschreiben lassen. Und das dann auch bei ehelichem Verkehr, denn da kann es auch zu Konflikten kommen.
6k29329514. Januar 2018
Das Problem war, ist und bleibt die Beweisführung. Beschuldigt = schuldig = verurteilt kann und darf nicht sein. Glaubwürdigkeitsgutachen sind teuer und werden deswegen erstinstanzlich kaum angefordert.
5raptor23096114. Januar 2018
... einmal ausdrücklich mündlich nachgefragt hat.) So wird aus den schönsten Zeiten des Lebens ein trockener juristischer Vorgang.
4raptor23096114. Januar 2018
Am besten jedes Mal vorher anstatt "Kerzenschein" und "Schmuse-Musik" einen Vertrag in doppelter Ausführung verfassen. Eine Abhandlung für sich selber - und eine Abhandlung für den Partner. Schnell noch zum Notar - offiziell den Vertrag auch beurkunden lassen - damit der Sex-Vertrag auch wirklich juristisch "wasserdicht" wird (einen Vertrag, der keine Schlupflöcher zulässt). Vor dem Bett noch schnell den Ausweis der Freundin / Ehefrau zeigen lassen - und schon geht`s los (nach dem man noch ...
3k6393214. Januar 2018
Das Kritischte ist die Auslegung "eindeutiger Gesten". Wenn damit jede Art von Mithilfe (auch beim ausziehen etc.) gemeint ist ändert sich im Normalfall tatsächlich nichts.
2tastenkoenig14. Januar 2018
Vorsicht. Im Zuge der Assenge-Geschichte habe ich ein wenig über das schwedische Sexualstrafrecht gelesen. M.E. schießt das über das Ziel hinaus. Meine Konsequenz war, dort besser keinen Sex zu haben … Und in Bezug auf #MeToo kann ich nur sagen, es ist nicht mangelhaftes Strafrecht, das die Opfer schweigen ließ. Es ist die Machtposition der Täter und die stillschweigende Akzeptanz durch deren Umfeld.
1Troll14. Januar 2018
Ausdrückliches Zustimmen, ist natürlich so eine Sache. Wir haben bei Verträgen ja Formfreiheit. Ein Vertrag kann auch konkludent zustande kommen. Gerade bei Sachen, die sich vielleicht spontan ergeben, kommt das doch ständig vor. Wenn nun immer ein ausdrückliches "Ja" vorausgesetzt wird, wird es doch eher zu einer deutlichen Steigerung der Sexualstraftaten führen. Womöglich haben es beide Partner einvernehmlich getan, aber halt nicht vorher gefragt. Dann haben sich nun beide strafbar gemacht.