München (dpa) - Für die Angehörigen waren es schier unerträgliche Stunden. 21 Verhandlungstage lang saßen Hinterbliebene der neun Opfer vom Münchner Amoklauf dem Mann gegenüber, der dem Schützen die Pistole für seine Bluttat vom 22. Juli 2016 verkaufte. David S., der Amokläufer, erschoss sich kurz […] mehr

Kommentare

2nadine211320. Januar 2018
Platon, im Grunde hast Du Recht, allerdings muss man schon zwischen legalem und illegalem Waffenhandel unterscheiden. Diejenigen, die sich im Darknet tummeln, sind zum größten Teil ohnehin kriminell. Aber leider lässt sich das kaum unterbinden. Das ist der Nachteil der Demokratie, auf die ich allerdings nicht verzichten möchte.
1Platon99920. Januar 2018
Nicht, das wir uns falsch verstehen. Ich bin mit der Haftstrafe voll und ganz einverstanden und für meinen Geschmack hätte sie noch 1, 2 Jahre höher ausfallen können. Aber was ist mit unserer Bundesregierung, die Waffen, z.B. an die Türkei verhökert, mit denen gerade wieder Kurden eliminert werden. Muss die dafür auch ins Gefängnis, oder ist das legal, weil es ja nicht über das Darknet geschieht?