Berlin (dpa) - Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben erhebliche Zweifel daran, dass die gezielte Tötung des iranischen Generals Ghassem Soleimani durch das US-Militär mit dem Völkerrecht zu vereinbaren ist. «Nach den Einlassungen der US-Administration ist nicht deutlich erkennbar, ...

Kommentare

(12) AS1 · 14. Januar 2020
@11 Natürlich nicht.
(11) k49782 · 14. Januar 2020
@10 Ausnahmen sind ja nicht beschränkt auf die Zähler-Anzahl: 1 oder? ; )
(10) AS1 · 14. Januar 2020
@9 Ich glaube, es ist schon der zweite Fall in diesem Jahr. Nicht, daß Du noch versehentlich Deinen politischen Standpunkt veränderst :-)
(9) k49782 · 14. Januar 2020
@8 Aber auf jeden Fall ausnahmsweise. :P Und zum letzten Teil, ja aber wo kein Kläger da kein Richter.
(8) AS1 · 14. Januar 2020
@7 Da sind wir ja ausnahmsweise schon wieder einer Meinung. Der ISTGH hat ja genau aus den von Dir genannten Gründen massiv an Ansehen verloren, vor allem in Afrika. Übrigens hat ja Deutschland selbst aufgrund der Vorgaben des GG ein Völkerstrafgesetzbuch, so daß wir auch ohne Rücksicht auf irgendwelche Verbündete Kriegsverbrechen verfolgen könnten.
(7) k49782 · 14. Januar 2020
@6 Nur dann wären wir wohl sehr nah an einem Flächenkrieg. Wir sollten es endlich schaffen und da könnte sich deutschland wirklich hervor tun, wenn wir endlich auch westlichen Politiker/Militärs vor den intern. Gerichtshof bringen wenn sie völkerrechtswidrige Angriffe befehlen und durchführen! Solange wir unsere Gerichte, ähm internationale Gerichte, nur dann anrufen wenn wir unliebsame Politker/Militärs "entsorgen" wollen wird niemand weiter vertrauen aufbauen und Krieg die Konsequenz sein.
(6) AS1 · 14. Januar 2020
@5 Da hätten sicher einige Staaten das "Recht", wenn man sich die Rechtsauffassung der Trump-Administration zu eigen macht.
(5) k49782 · 14. Januar 2020
@4 Dann können wir auch Trumpiboy und Co. töten, ohne bitte das die USA sich aufregt? Ja, oder nein?
(4) O.Ton · 14. Januar 2020
Wie auch immer, ein Unschuldslamm und Chorknabe war der aggressive General auch nicht.
(3) Sonnenwende · 14. Januar 2020
Mir war auch klar, dass das nicht rechtens sein kann.
(2) AS1 · 14. Januar 2020
Für die Erkenntnis braucht man kein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Rudimentäre Kenntnisse im Völkerrecht reichen da völlig aus, da ein schwerwiegender, eindeutiger Verstoß vorliegt.
(1) k49782 · 14. Januar 2020
Ohh das hilft der Regierung aber gar nicht bei ihrer Kriegstreiberei für die Amerikaner.ohhhhh
 
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