
Berlin (dts) - Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis, dass das am 16. Oktober 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspricht.
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