Berlin/Karlsruhe (dts) - Die Verfassungsklage und der Eilantrag der Bündnisses Bürgerwille gegen den EU-Wiederaufbaufonds sind laut zweier Gutachten "unbegründet" und sollten vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt werden. Die Gutachten gehen zudem hart mit der Klageschrift ins Gericht, schreibt das ...

Kommentare

(13) k97262 · 13. April 2021
@12: Du hast dieses Wort in seiner antisemitischen Bedeutung benutzt, das trifft zu! Sprichst Du Hebräisch oder verstehst Jiddisch? Ganz sicher nicht, also WEIß ich es besser!
(12) Sonnenwende · 13. April 2021
@11 Mach dir lieber mal Gedanken über deine besserwisserische Art anstatt mir Dinge zu unterstellen, die gar nicht zutreffen.
(11) k97262 · 13. April 2021
@10: Die "Kernaussage" hast Du ganz einfach aus dem Gutachten der - nicht objektiven - Gutachter übernommen bzw. aus dem Artikel kopiert. Du weißt nicht, wer die Klage eingereicht hat, sondern unterstellst sie der AfD, aber dass "diese (welche?) Leute unfähig sind, etwas vernünftig zu machen", das weißt Du? Hast Du die Klageschrift gelesen? Du hättest auch ganz einfach froh sein können, dass ich Dich darauf aufmerksam gemacht habe, dass Du Dich antisemitischer Vorgehensweisen bedienst.
(10) Sonnenwende · 13. April 2021
Ja. Gut dass du es gesagt hast. Hauptsache auf die Kernaussage wird nicht eingegangen...und ich bin dann mal raus.
(9) k97262 · 13. April 2021
@8: Der Begriff "Mischpoke", was nichts anderes als "Familie" heißt (NICHT das abwertende "Sippschaft"), wurde durch Antisemiten ins Negative verwandelt, dass er immer noch als Schimpfwort verwendet wird, zeigt, wie sehr der Antisemitismus auch heute noch im Sprachgebrauch festhaftet. Ein nicht jiddisches Wort wäre also "nicht so zynisch gewesen"? Zynisch = auf grausame, den Anstand beleidigende Weise spöttisch.
(8) Sonnenwende · 13. April 2021
@7 Ja, der Zynismus ist nicht zu verkennen - ich hätte natürlich auch Sippschaft schreiben können...aber das wäre nicht so zynisch gewesen...und natürlich hätte ich auch schreiben können "die anderen Klagen, die die AfD eingereicht hat". Tatsache ist jedoch, dass die Klage ja gar nicht dahin kommt, wo sie hin soll, obwohl der Einwand vielleicht sogar berechtigt wäre, weil diese Leute unfähig sind, etwas vernünftig zu machen.
(7) k97262 · 12. April 2021
nicht mehr Mitglied ist, und dann noch mit dem Begriff "Mischpoke", der vermutlich abwertend gemeint ist, ist wirklich an den Haaren herbeigezogen. Weißt Du, was Mischpoke eigentlich bedeutet und wer diesen Begriff ins Negative umgedeutet hat?
(6) k97262 · 12. April 2021
@5: Die Klage ist bis jetzt nicht gescheitert, sondern zwei Gutachter, die von denen, die die EU-Aufbaufonds wollen, beauftragt wurden, die folglich nicht objektiv sind, halten sie für unbegründet. Das BVG hat die Klage weder abgelehnt, noch ist sie gescheitert. Und da es keine Klage von der AfD ist, ist der Ausdruck "unterscheidet sich nicht von den ANDEREN Klagen der AfD" unlogisch. Hier einen Zusammenhang zur AfD zu konstruieren, nur weil Lucke Mitbegründer war, obwohl er schon seit 6 Jahren
(5) Sonnenwende · 12. April 2021
@4 Stimmt, das hatte ich vergessen...naja, aber es unterscheidet sich in Punkto "Verfahrensfehler" nicht von den anderen Klagen der AfD, die alle aus ähnlichen Gründen gescheitert sind. Ist eben doch dieselbe Mischpoke...
(4) k97262 · 12. April 2021
@3: Die Klage ist nicht von der AfD! Bernd Lucke ist 2015 aus der AfD ausgetreten und ist jetzt Mitglied im "Bündnis Bürgerwille", steht auch im ersten Satz des Artikels.
(3) Sonnenwende · 12. April 2021
Dass ausgerechnet die AfD von einer Verletzung des "Grundrechtes auf Demokratie" spricht ist schon skurril. Das sie es nicht einmal hinbekommen, einen Antrag zu formulieren, der den Verfahrensbestimmungen entspricht und es deswegen gar nicht zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung kommen kann, weil der Antrag wegen seiner "Unklarheiten, Auslassungen und Verschleifungen" abgelehnt wird, folgt man dem Gutachten, ist bezeichnend.
(2) k97262 · 12. April 2021
Dass die Gutachter des Deutschen Bundestages kein Gutachten schreiben, das die Klage als begründet ansieht, ist ja wohl selbstverständlich.
(1) Chris1986 · 12. April 2021
Entgegen den EU Verträgen, dass kein Land für ein anderes haften darf, wird dieser Türöffner zur Schuldenunion auf jeden Fall durchgeboxt. Bevor man sein Gesicht verliert, ignoriert man lieber die Verträge.
 
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