Berlin (dpa) - Der Solidaritätszuschlag muss nach einem verfassungsrechtlichen Gutachten im Auftrag der FDP-Fraktion spätestens zum Jahr 2020 abgeschafft werden. Der in der großen Koalition vereinbarte teilweise Wegfall erst ab 2021 verstoße gegen das Grundgesetz, sagte der ehemalige Präsident des ...

Kommentare

(32) thrasea · 18. Mai 2019
@11 Das BVerfG hat mehrfach über den Soli geurteilt und ihn für rechens befunden. So müssen z.B. laut 2 BvL 3/10 Ergänzungsabgaben nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen befristet werden. Insofern würde mich sehr interessieren, was sich lt. FDP-Gutachten an den Voraussetzungen oder der rechtlichen Situation geändert hat.
(31) thrasea · 18. Mai 2019
@30 Richtig! @9 Fast 80% des Soli-Aufkommens wird vom Fünftel der Haushalte mit dem höchsten Einkommen generiert. Oder anders: Die Hälfte der Haushalte mit niedrigerem Einkommen generiert nur 1% der kompletten Summe. <link> Es ist eben ein Trugschluss, dass jeder Soli zahlt, der in Deutschland arbeitet. Eine Familie mit 2 Kindern zahlt erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von gut 52.000 Euro einen ermäßigten Soli, ab knapp 56.000 Euro den vollen Soli.
(30) k63932 · 18. Mai 2019
@9: Der Soli langt aber nur bei den gut verdienenden so richtig zu.
(29) k49782 · 17. Mai 2019
@28 Und weiter keine Belege, für die eigene aussage das angeblich mit dem Verfassungsgericht Schindluder getrieben wird...
(28) Han.Scha · 17. Mai 2019
@27: Trotz @25: Stimmt, ich habe mich provozieren lassen und deshalb in der Emotion etwas durcheinander gebracht.
(27) k293295 · 17. Mai 2019
@23: Dich hab ich wg. BVG gar nicht angesprochen. "Volksdeutsche" war nicht von mir.
(26) k49782 · 17. Mai 2019
@25 Welche Antwort? Das mit dem Schindluder ist doch noch immer da....
(25) Han.Scha · 17. Mai 2019
@24: Da meine Antwort sich in Luft aufgelöst hat, verzichte ich hier auf weitere Texte.
(24) k49782 · 16. Mai 2019
@23 @22 Hat doch z.T. gar nicht davon geschrieben was Du ihm unterstellst. Also wirklich. ;) Aber winde Dich jetzt mal nicht um eine Antwort. Welche "Schindluder" werden denn vom BVerfG betrieben?
(23) Han.Scha · 16. Mai 2019
@22: Überholst Du Dich gerade selbst? Dass BVG Berliner Verkehrsbetriebe heißt, ist mir natürlich bekannt. Aber als ich diese 3 Buchstaben zur Abkürzung des BVerfG benutzte, haben die meisten hier verstanden, was ich meine. Und was soll der Ausdruck "Volksdeutschen" im Zusammenhang mit meinem Kommentar? Hast Du hier irgendeinen Komplex?
(22) k293295 · 16. Mai 2019
@20: Ich bin nicht mit jedem Urteil des BVerfG einverstanden. Wenn's mich selbst beträfe, würd ich entweder ne Gesetzesintiative starten, ne Partei gründen, oder mich an den EGMR wenden. Das Grundgesetz IST unsere Verfassung, da beißt die Maus keinen Faden ab. Ich bin kein Reichsbürger. Ein Expemplar des GG von 1977 hab ich noch. Der Unterschied zum aktuellen GG ist interessant. @21: BVG ist der Betreiber der Straßenbahnen und Busse in Berlin - voll verstaatlicht, ganz ohne KuehniKevs Zutun.
(21) k49782 · 16. Mai 2019
@20 Verfassungsgericht betriebt Schindlunder? Inwiefern? Kommt wieder irgendwas von den ewigen Verfolgten "Volksdeutschen"? Welche Rechtssprechung des BVG (edit: ok Lord, wir wollen korrekt bleiben BVerfG :) ) ist denn falsch, irreführend oder eben "rechtsbeugend"? Ein Gutachter kann zwar viel begutachten, aber ein Urteil ist sein Gutachten aber trotzdem nicht. Aber ok manche in D habens ja nicht so mit der Rechtsordnung in D...
(20) Han.Scha · 16. Mai 2019
@19: Ich stehe aus diversen Gründen hinter dem BVerfG, trotzdem ist Deine, auch aus meiner Sicht richtige Erkenntnis "Das BVerfG kann keine Rechtsbeugung begehen, per Definition nicht.", sehr interessant. Mit unserem Grundgesetz (Was hat hier eigentlich ein Verfassungsgericht zu entscheiden?) wird aus tagespolitischen Gründen sehr viel Schindluder getrieben.
(19) k293295 · 16. Mai 2019
@18: Ich leiste mir den "Luxus", eine faktenbasierte Meinung und ein paar Erfahrungen zu haben. Nein, ich bin nicht davor gefeit, auf Falschinformationen reinzufallen. Wenn jemand Gegenargumente hat, die er auch mit Fakten belegen kann, bin ich lernfähig. Ich halte mich nicht für den Mittelpunkt der Welt. @16; Das BVerfG kann keine Rechtsbeugung begehen, per Definition nicht.
(18) Han.Scha · 16. Mai 2019
@14: Bloß gut, dass Du hier noch Beiträge abgibst. Obwohl manches starke Nähe zur Arroganz hat.
(17) Han.Scha · 16. Mai 2019
@13: Allein der Satz: "Rundfunkbeitragspflicht darf im privaten Bereich an das Innehaben von Wohnungen anknüpfen, da Rundfunk typischerweise dort genutzt wird." zeigt, um was für eine krude Entscheidung es sich handelt. Trotzdem will ich das BVG und unsere Verfassung nicht infrage stellen.
(16) com-in · 16. Mai 2019
@14 Danke, aber das weiß ich. Warum hab ich wohl "Rechtsbeugung" geschrieben? Ein Gutachter kann keine Rechtsbeugung begehen.^^
(15) k293295 · 16. Mai 2019
Wow, die Faktenverweigerer sindheute mal wieder fleißig. Wenn ihr die gleich Energie in was sinnvolles stecken würdet, ginge es Deutschland UND dem Rest der Welt besser. Aber das wollt ihr ja gar nicht.
(14) k293295 · 16. Mai 2019
@13,11: Über den Rundfunkbeitrag hat das BVerfG geurteilt <link>
(13) Han.Scha · 16. Mai 2019
@11: Unsere Bundesrepublik ist doch ein Rechtsstaat. Wenn etwas gegen das Grundgesetz verstößt und es darüber sogar Gutachten gibt, warum klagt dann niemand? Das Bundes- verfassungsgericht gibt es meines Wissens noch.
(12) heissbaer · 16. Mai 2019
@10: Mitgift (hier: seitens des Steuerzahlers). Auch als Aus-Steuer bekannt. :-)
(11) com-in · 16. Mai 2019
Das erinnert an den Rundfunkbeitrag, der verstößt auch nach mehreren Gutachten gegen das Grundgesetz. Entweder haben die Gutachter keine Ahnung oder es wird Rechtsbeugung betrieben, kann man sich aussuchen...^^
(10) ircrixx · 16. Mai 2019
Ach Jesus, ihr reitet doch alle schon auf einem toten Pferd herum. Dabei liegt eine neue Steuer förmlich in der Luft, sobald die Briten draußen sind: die Europasteuer als zusammenschmiedendes Element. Das Willkommensgeschenk der zukünftigen Europapolitikerin Mutti Merkel.
(9) ChrisuAlex · 16. Mai 2019
@8, wie kommst du auf Reichensteuer? Die muss doch jeder der auf Steuerkarte arbeitet bezahlen
(8) k63932 · 16. Mai 2019
Tja, dann sollen sie ihn halt abschaffen - dafür aber bei der Lohnsteuer bei den Spitzenverdienern ordentlich zulangen. Derzeit wirkt der Soli nämlich wie eine Reichensteuer - und genau deswegen ist es der FDP auch so wichtig ihn wegzuhaben.
(7) k293295 · 16. Mai 2019
@6. Richtig! <<2016 lagen die Zahlungen im Rahmen des Solidarpaktes bei rund sechs Milliarden Euro. Der „Soli“ brachte im selben Zeitraum fast 17 Milliarden Euro ein. Aufgrund der fehlenden Zweckbindung lässt sich die genaue Verwendung der Mittel kaum feststellen.>> Zitat aus <link>
(6) k49782 · 16. Mai 2019
@1 @3 scheint wohl auch "Wessie"-Opfer zu geben...wonach schreit ihr statt "Volksfahrrädern"? Wer glaubt der Soli wäre ausnahmslos für "Ossies" und/oder "ostdeutsche Gebiete", sollte mit seinem beschränktem Wissen nicht auch noch damit hausieren gehen...
(5) k293295 · 16. Mai 2019
Der Soli ist mehr als nur Geld, er ist Psycholgie. Genau darum war er von Anfang an falsch.
(4) slowhand · 16. Mai 2019
>> Die teilweise Abschaffung würde den Bund pro Jahr rund zehn Milliarden Euro kosten. << Den Bund kostet das gar nichts, der hat nur weniger Einnahmen. Wenn der Bund nicht so viel für sinnloses und fehl- und falsch geplantes augeben würde wären die 10 Milliarden sicher auch schnell eingespart.
(3) k499429 · 16. Mai 2019
Oder der Westen wo ja langsam alles vergammelt.
(2) dergartenzwerg · 16. Mai 2019
der müsste schon lang weg. da gibts viele Familien, die einen Zuschuss prima brauchen könnten ...
(1) k499429 · 16. Mai 2019
Der muss jetzt schon weg, den Ossis gehts doch prima.
 
Suchbegriff

Diese Woche
23.05.2024(Heute)
22.05.2024(Gestern)
21.05.2024(Di)
20.05.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News