Berlin (dts) - Ein Gutachten des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) im Auftrag der Bundesregierung konstatiert bei der geplanten Finanztransaktionssteuer von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Nachbesserungsbedarf. Die "größte Schwäche" des Gesetzesvorschlags sei, dass Scholz nur an der ...

Kommentare

(7) Mehlwurmle · 05. März 2020
Die momentan geplante Steuer verdient den Namen nicht. Das, was man wirklich besteuern will und sollte, wird von der Steuer gar nicht erfasst.
(6) k49782 · 05. März 2020
@5 schauen wir doch erstmal, vielleicht kann man mit "Subventionen" ja noch etwas machen. Komm Du bist doch net auf den Kopf gefallen.
(5) AS1 · 05. März 2020
@4 Es muß das inkludieren, weil die anderen EU-Länder sonst nicht zustimmen. Siehe @3.
(4) k49782 · 05. März 2020
@3 Du hast meinen Einwand zum Gutachten glaube ich wieder nicht verstanden. Das Gutachten behauptet das Korrekturen erforderlich sind. Dies ist aber nur von Belang wenn diese Finanztraktionssteuer auch das inkludieren SOLLTE. Wenn nicht, ist das zwar schön wenn das dabei wäre, aber es war nicht im Scope gewesen. Somit ist das wieder schön reißerisch aber mehr auch nicht.
(3) AS1 · 05. März 2020
@2 Das mag ja sein, daß man auch Steuergesetzgebung für eine gewisse Klientel machen will. Nur in dem Fall macht es ja gar keinen Sinn. Es war von vornherein klar, daß eine europäische Lösung mit dem Vorschlag ausfallen wird. Und für die Hochfrequenzhändler spielt das eigentlich keine Rolle. Wird deren Metier besteuert, gibt man das einfach als Verwaltungskosten an die Fondshalter weiter. Das kostet dann eben nicht mehr 1,75% Gebühr, sondern 1,95%.
(2) k49782 · 05. März 2020
@1 Das macht aber auch nur Sinn unter dem verdacht dass Scholz eben genau das nicht vor hatte. Wenn er bewusst nur diesen Teil besteuern wollte, warum hätte er dann ein Gutachten einholen sollen? Es wäre ja nicht der erste Fall wo Dinge gemacht werden nur um einer gewissen Klientel zum Vorteil zu verhalfen oder zu sanktionieren, ihr bei der FDP kennt euch doch damit aus.
(1) AS1 · 05. März 2020
Wieder ein Beleg für die heutigen handwerklichen Mängel in der Gesetzesarbeit. Solche Gutachten holt man ein, bevor man einen Entwurf der Öffentlichkeit präsentiert.
 
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