Rostock (dpa) -    Mit sechs Messerstichen ist der achtjährige Fabian im Oktober vergangenen Jahres getötet worden. Das Kind sei in der Folge verblutet, erläuterte der Rechtsmediziner in seinem Gutachten vor dem Rostocker Landgericht zur Todesursache. Es seien keine Anhaltspunkte für eine Abwehr […] mehr

Kommentare

3Pontiusvor 5 Stunden
Ein Geständnis kann sich strafmildernd auswirken, aber die Forderung nach Strafverschärfungen beim Schweigen lässt ein schwieriges Rechtsverständnis vermuten.
2sattavor 5 Stunden
Habe keine Sympathien für diese Angeklagte, aber jeder Angeklagte hat im Strafprozess das Recht zu schweigen, mehr noch, sogar zu lügen. Und das finde ich gut, das sollte nicht strafverschärfend gewertet werden, denn das würde einer Vorverurteilung gleichkommen.
1jub-jubvor 8 Stunden
"Wegen Mordes angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die bislang zu den Vorwürfen schweigt." Da sie schweigt, muß leider alles bewiesen werden und es ist in solchen Fällen nie einfach für die Angehörigen des Opfers. Man möge das Schweigen als strafverschärfend bei der Urteilsfindung berücksichtigen.