Grundsteuerreform: Das ändert sich für Eigentümer und Mieter
ARAG Experten zur Reform der Bemessungsparameter für die Grundsteuer

Düsseldorf, 18.06.2019 (lifePR) - Die Große Koalition (GroKo) hat sich auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt: Sie ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und Immobilien. ARAG Experten erläutern, was sich für Mieter und Vermieter ändert.

Einigung nicht ganz freiwillig

In ihrer derzeitigen Form hätte die Grundsteuer ab dem kommenden Jahr nicht mehr erhoben werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im vergangenen Jahr die Ermittlung der seit 1964 unverändert gebliebenen Einheitswerte für Gebäude und Grundstücke, auf deren Grundlage die Steuer bislang berechnet wird, verworfen. Dies hätte zu einem Verlust von Steuereinnahmen für die Kommunen von rund 14 Milliarden Euro geführt. Um das zu vermeiden, mussten die Koalitionspartner sich zusammenraufen.

Das ändert sich für Eigentümer

Das neue Steuermodell berechnet die fällige Grundsteuer für eine Immobilie nach dem Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz nach anderen Parametern als bisher. Welche genau das sein werden, ist aber noch nicht bekannt. Mit den neuen Berechnungsgrundlagen soll erreicht werden, dass eine 120-Quadratmeterwohnung in München mit unverbaubarem Blick auf die Isar stärker belastet wird als eine gleichgroße Wohnung in Brandenburg. Scholz musste allerdings einen Kompromiss eingehen und der heißt „Öffnungsklausel“. Die ermöglicht es, dass jedes Bundesland seinen Kommunen unterschiedliche Parameter zur Steuerermittlung vorgeben kann. Es droht ein bundesweiter Flickenteppich. Das ist aber nicht neu: Jede Gemeinde konnte auch bisher schon den Steuerhebesatz autonom festlegen. Darum werden auch heute schon sehr unterschiedliche Steuersätze für sehr ähnliche Immobilien erhoben. Wirklich viel ändert sich laut ARAG Experten also nicht. Die Festlegung der Grundsteuer wird allerdings etwas komplizierter und damit auch bürokratischer.

Am Ende zahlt der Mieter

Ob die Reform der Grundsteuer diese nun gerechter macht oder nicht, liegt also nach wie vor am Wohnort. Dumm nur, dass ein Vermieter seine Immobilie nicht einfach ein paar Kilometer weiter tragen kann, um eine günstigere Grundsteuer zu zahlen. Dem Vermieter kann das jedoch egal sein. Denn am Ende wird auch die Grundsteuer an die Mieter weitergegeben. Denn die Rechtslage ist in dieser Hinsicht klar: Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Nebenkosten vom Mieter zu tragen sind, kann laut ARAG Experten in der Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer als Posten aufgeführt werden.

Was noch?

Auch wenn die Reform der Grundsteuer für Eigentümer und Mieter nicht mehr Geld ins Portemonnaie spült, können sich doch viele Mitmenschen über eine finanzielle Entlastung freuen. Die GroKo hat sich nämlich noch in einem anderen Punkt geeinigt: 90 Prozent der Bevölkerung sollen ab 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Nur für die höchsten Einkommensgruppen soll er weiterhin erhoben werden. Die Beschäftigten werden dann um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 18.06.2019 · 13:06 Uhr
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Business/Presse

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