@
2
Klar, die Städte und Kommunen sollten nicht den Haushalt sanieren, sondern lediglich aufkommensneutral kalkulieren (Grundsteuereinnahmen vor der Reform in Summe = nach der Reform). Jetzt muss man natürlich noch die bundeslandabhängigen Besonderheiten sehen; in NRW wurde z.B. den Städten/Kommunen die Option der Grundsteuer C gegeben, also eine separate Grundsteuer für unbebautes Bauland - hier wurden die Hebesätze meist doppelt so hoch angesetzt wie bei der Steuer B...