(lifepr) Düsseldorf, 16.01.2017 - Wer mit einer zweckgebundenen Sterbegeldversicherung für die eigene Bestattung spart, kann nach Angaben der ARAG Experten darauf vertrauen, dass dieses Geld nicht angerechnet wird, wenn staatliche Hilfen wegen einer zu geringe Rente in Anspruch genommen werden ...