Bocholt (dpa) - Mehr als 90 Mal verging er sich an vier seiner Schülerinnen - dafür muss ein Grundschullehrer aus dem münsterländischen Borken nun ins Gefängnis. Das Landgericht Münster verurteilte den 45 Jahre alten Mann wegen sexuellen Missbrauchs zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft. Das Gericht […] mehr

Kommentare

7k29329526. Januar 2010
@6 : Faktisch ist er die längste Zeit Beamter gewesen. Rechtlich zum Tragen kommt das aber erst nach dem Disziplnarverfahren, das er jetzt hoffentlich zu erwarten hat (wenn nicht irgendein "besorgter" Vorgesetzter seine schützende Hand über ihn hält). Fehlt jetzt nur noch der Hetzer vom Dienst, der die Todesstrafe fordert, denn der Lehrer kauft ja in nächster Zeit keine Mango-Plürre.
6k4504726. Januar 2010
Ich denke was der Richter an der Stelle (zu recht) deutlich honoriert hat war das Geständnis. Das hat den Opfern dann nämlich die sehr belastende Aussage erspart. Und ich finde ehrlich gesagt die 5 1/2 Jahre auch recht knackig. Beamter war der gute Mann damit mal gewesen, die Pensionsansprüche sind weg, das Berufsverbot ist unsinnig weil den eh keine Schule mehr einstellt... Gemessen am verursachten Leid ist das Urteil zu gering, da gibts aber auch kein vernünftiges Strafmaß für...
5BranVan26. Januar 2010
Raubkopierer erhalten sicher keine höhere Strafe. Ich verstehe hier das befristete Berufsverbot nicht. Denke nicht, ich kenne die Hintergründe nicht, dass dieser Mann wieder als Lehrer arbeiten sollte.
4Stiltskin26. Januar 2010
Wieso muß man erst jetzt Angst haben, dass 'Vertrauenspersonen' ihren Job mißbrauchen? Solche Fälle gibt es nicht erst seit heute. Das einzige was man diesem (Ex)Lehrer positiv anrechnen kann, ist das umfassende Geständnis, dass den Schülern eine Aussage vor Gericht erspart hat. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich die Strafen in solchen Fällen als zu niedrig erachte. Ich wüßte aber nicht, dass ein Raubkopier/ Schnellfahrer je eine höhere Strafe erhalten hat. Wo sind entsprechende Beweise?
3Mecks26. Januar 2010
Für jedes dieser 90 mal sollte er 5 Jahre kriegn. Vergewaltiger werden mal wieder auf die gleiche Stufe mit Raubkopierern gestellt. Ungeheuerlich
2jensencom26. Januar 2010
Aha. Is ja mal wieder der deutsche Rechtsstaat. Für zu schnelles Fahren bekommt man ja fast eine höhere Strafe. So einen würde ich nie wieder raus lassen!
1k12663526. Januar 2010
Jetzt muss man schon angst haben, wenn man sein kind in die schule schickt! Gibts denn nur noch solche verbrecher?! 5-Jahre Berufsverbot find ich im übrigen ziemlich wenig. Immerhin steht da was von "mehr als 90 mal" -.-