
Erfurt (dpa) - Schlechte Nachricht für Kurzarbeiter, die während der Corona-Krise wochen- oder monatelang nicht gearbeitet haben: Ihr Urlaubsanspruch kann bei der sogenannten Kurzarbeit Null anteilig gekürzt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (9 AZR 225/11) im Fall ...