Erfurt (dpa) - Schlechte Nachricht für Kurzarbeiter, die während der Corona-Krise wochen- oder monatelang nicht gearbeitet haben: Ihr Urlaubsanspruch kann bei der sogenannten Kurzarbeit Null anteilig gekürzt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (9 AZR 225/11) im Fall ...

Kommentare

(4) ticktack · 30. November 2021
Wir sollten uns klar mache, wie privilligiert Deutschland durch die Möglichkeit der Kurzarbeit im Vergleich zu anderen Staaten ist. Urlaub ist schön und gut, aber nicht der Maßstab, nach dem sich alles richten muss.
(3) jensencom · 30. November 2021
Das ist ja quatsch. In Kurzarbeit muß ihc mindestens erreichbar sein, um am nächsten Tag wieder arbeiten zu kommen. Das ist alles andere als Urlaub! WEnn das meine Firma machen würde, würde ich mit allen Mitteln dagegen vorgehen.
(2) commerz · 30. November 2021
es verändert die Perspektiven
(1) Marc · 30. November 2021
Irgendwo verständlich, auch wenn es keine planbare freie Zeit ist.
 
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