@
3 Doch, der Verfassungsschutz legte dem Bundesverfassungsgericht ausreichende Beweise für ein Verbot aufgrund der Verfassungsfeindlichkeit der NPD vor – nur war die NPD da bereits unter die 5 % gerutscht und deswegen ging keine Gefahr mehr für den Staat von ihr aus. Darum hat sich das Bundesverfassungsgericht gegen ein Verbot ausgesprochen. Steht übrigens auch in deinem Link – es ist ja nichts Neues, dass hier immer wieder Dinge verlinkt werden, die selber nicht gelesen wurden, (2)