Berlin (dpa) - Bund und Länder sollten nach Ansicht der Grünen-Spitze systematisch Material zur AfD sammeln. Für ein Verbotsverfahren gebe es zwar zu Recht erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Es sei aber notwendig, die Einschätzungen der Sicherheitsbehörden sorgfältig in den Blick zu nehmen und ...

Kommentare

(5) Sonnenwende · 18. Mai um 13:22
(2) aber in diesem Fall hätte sogar die Überschrift allein genügt: "... wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele"
(4) Sonnenwende · 18. Mai um 13:22
@3 Doch, der Verfassungsschutz legte dem Bundesverfassungsgericht ausreichende Beweise für ein Verbot aufgrund der Verfassungsfeindlichkeit der NPD vor – nur war die NPD da bereits unter die 5 % gerutscht und deswegen ging keine Gefahr mehr für den Staat von ihr aus. Darum hat sich das Bundesverfassungsgericht gegen ein Verbot ausgesprochen. Steht übrigens auch in deinem Link – es ist ja nichts Neues, dass hier immer wieder Dinge verlinkt werden, die selber nicht gelesen wurden, (2)
(3) GeorgeCostanza · 18. Mai um 13:16
@2 Das BVerfG hat es bei der NPD schon nicht geschafft (<link> ), wieso also dann bei der AfD? Weil die ein Dorn im Auge der Ampel sind? Wohl kaum.
(2) commerz · 18. Mai um 13:13
Wo werden heutige afd Wähler ihr Kreuz machen, wenn die afd verboten ist?
(1) GeorgeCostanza · 18. Mai um 12:20
Anstatt sich mit den Punkten zu befassen, die von der Opposition bemängelt werden, beschäftigen sich die Grünen damit, die Opposition zu verbieten. 🤪
 
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