Berlin (dts) - Die Grünen wollen einen Rechtsanspruch auf Wohnungstausch durchsetzen. "So können alleinstehende ältere Menschen ihre als zu groß empfundene Wohnung mit der jungen Familie tauschen, die dringend mehr Platz benötigt", heißt es in einem Leitantrag des Bundesvorstands, der in der ...

Kommentare

(15) Mehlwurmle · 06. November 2019
Ein Tausch ist ja auch heute schon möglich, bloß das beide Seiten dann bisher die höhere Neuvertragsmiete bezahlen müssen. Innerhalb der gleichen Gesellschaft sehe ich da bei dem Vorschlag der Grünen jetzt nicht so große Probleme, weil es rechnerisch wohl keinen Unterschied macht, ob die jungen Leute zu ihren Konditionen in der Wohnung bleiben, bis der ältere Mieter von alleine auszieht. Mieterhöhungen im Rahmen des Mietspiegels sind ja eh möglich.
(14) wimola · 06. November 2019
@ 12) Ja, ... sicher. Das war ja auch Zukunftsmusik, die nicht Thema ist. Immer, wenn z.B. Problembären-GmbH-Varianten schnell denkbar sind, kann man sicher auch Lösungen dagegen entwickeln.@13) Ältere Menschen würden ihre große Wohnung gerne tauschen, weil sie nicht mehr (oder nur mit großen körperlichen Schwierigkeiten) alleine bewirtschaftbar ist, also sie entweder mit nicht gewolltem Schmutz leben oder eben Hilfe bezahlen müssten.
(13) Muschel · 06. November 2019
@ Sehe ich auch so. Das wäre eine Einladung für schlimme Mauscheleien (nett ausgedrückt). Warum sollten ältere Menschen ihre Wohnung tauschen wollen, wenn sie dann hinterher genauso viel für eine kleinere Wohnung bezahlen würden? Schade, ist aber so. Ich habe einer älteren Frau persönlich davon abgeraten sich zu verkleinern und nicht nur ich. Als ob das Vermieter nicht ausnutzen würden und auch können.
(12) Wasweissdennich · 06. November 2019
@11 Ich habe meinen Glauben an das Schlechte in Menschen noch nicht verloren und gehe davon aus das sich für jede Lücke die sich wirtschaftlich ausreichend ausbeuten lässt auch Menschen mit genügend krimineller Energie finden
(11) wimola · 06. November 2019
@ 10) Ja, Gauner gab und gibt es überall. - Hier handelt es sich aber um die Schaffung eines Rechtsanspruches - nicht Rechte ;-)) - der durchaus sinnvoll ist. Es muss ja nicht überall gleich jegliche Lücke mit "krimineller" Kreativität/Energie gefüllt werden.
(10) Wasweissdennich · 06. November 2019
@9 wenn der Staat "Rechte" schafft sind "Gauner" die sie ausnutzen eben nicht weit
(9) wimola · 06. November 2019
@8) Ich würde dann nicht annehmen, sondern sicher sein, dass Du ein "Gauner" bist.;-)
(8) Wasweissdennich · 06. November 2019
@7 angenommen ich gründe eine "Gesellschaft für Vermittlung von Problembären mbH" und lasse mich von Menschen die kein normaler Vermieter mehr haben will mit einem Extra-Vertrag gut bezahlen und gebe ihnen dafür eine Wohnung (mit normaler Miete), jetzt biete ich "meinen Problembären" 50 % ihres eigenen Extra-Geldes zurück an dafür das die mit Menschen anderer Gesellschaften ihre Wohnung tauschen...
(7) wimola · 06. November 2019
@4) Sorry, aber ich verstehe nicht, warum ein Tausch zwischen den Gesellschaften ein "verschlechtern" bedeuten könnte.
(6) Wasweissdennich · 06. November 2019
@4 Innerhalb der selben Gesellschaft ist es sicher egal, "verschlechtern" geht nur wenn der Mieter auch von einer Gesellschaft in die andere tauschen darf
(5) wimola · 06. November 2019
2 - Ein Tausch zwischen unterschiedlichen Wohnungsbaugesellschaften wäre sicher ein weiterer, guter Schritt. Bei den gemeinnützigen dürfte das mehr oder weniger kurzfristig klappen können. Aber das ist ja Zukunftsmusik und noch kein Thema.
(4) wimola · 06. November 2019
@3) Ich verstehe Dein Argument "schlechter gestellt" überhaupt nicht. Der Wohnungsbaugesellschaft kann es doch völlig egal sein, welcher ihrer vorhandenen Mieter in welcher Wohnung lebt. Da wäre es doch wirklich sinnvoll, dass die Mieter problemlos untereinander tauschen können. Niemand, weder Eigentümer noch Mieter erleiden dadurch einen Nachteil. Ergebnis: zufriedene Mieter, die ihre Wohnungen schätzen. Das wiederum dürfte doch auch im Interesse der Eigentümer liegen ... ;-)
(3) Wasweissdennich · 06. November 2019
@2 Ich wüsste nicht warum das für Gesellschaften schlechter gehandhabt werden soll als für private Vermieter, immerhin gehören Gesellschaften auch oft privaten Menschen die sich dann entscheiden ob sie den Wohnraum im privaten Bestand halten oder in ihrem Unternehmen. Innerhalb der selben Gesellschaft wird man den Tausch Ja eh geregelt bekommen sofern man sich die Wohnung leisten kann, schwieriger wird es beim Wechsel von einer Gesellschaft in die Andere
(2) wimola · 06. November 2019
@1) Das wäre es, wenn es um private Vermieter ginge. Hier geht es aber um Wohnungsbaugesellschaften und den Tausch von Wohnungen bereits vorhandener Mieter. Viele Gesellschaften handhaben das ja auch schon so. Es wäre durchaus begrüßenswert, wenn das überall so möglich wäre. Auch die Unterstützung älterer Mieter bei einem Umzug ist sinnvoll, weil gerade die damit verbundenen Probleme für diesen Personenkreis einen Wohnungstausch unmöglich machen oder behindern.
(1) Wasweissdennich · 06. November 2019
extrem heftiger Eingriff in die Eigentumsrechte, ich vermiete an jemanden an den ich auch vermieten will und bekomme dann eventuell jemanden an den ich nie vermieten würde, also mindestens ein Veto-Recht muss man dem Vermieter schon lassen
 
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