Berlin - Die Grünen im Bundestag wollen einen neuen Anlauf für ein AfD-Verbotsverfahren anstoßen - dieses Mal unter Beteiligung der Länder. "Bei der AfD handelt es sich um eine brandgefährliche Partei, die die Grundprinzipien unserer freiheitlichen Demokratie offen missachtet", sagten der […] mehr

Kommentare

7thrasea09. Juni 2025
@5 Ist unser Grundgesetz für dich nicht demokratisch, insbesondere Artikel 21?
6Pontius09. Juni 2025
@5 Es wird gefordert, dass ein Gericht die Verfassungsmäßigkeit einer Partei überprüft - es wird nicht deren Verbot gefordert bzw. beschlossen. Und du kannst in der Demokratie eben nicht alles wählen, was diese zerstören will. Und sollte das für die AfD festgestellt werden, dann wird sie verboten werden.
5User_3636609. Juni 2025
Aktuell kann man für sich selbst nur das geringste Übel wählen. Niemand wird voll mit dem vollen Programm einer Partei einverstanden sein. Wenn eine Partei auffordert andere Parteien zu verbieten sollte diese mit sich selbst auch im reinen sein und geschlossen stehen. Die Demokratie sagt aus das jeder wählen kann was er möchte und nicht was einzelne wollen. Ein Paar der Parteien haben sich für mich mittlerweile als unwählbar dargestellt mit ihren Forderungen.
4Folkman09. Juni 2025
Wir sollten endlich in die Pötte kommen, sonst ist es irgendwann zu spät für ein Verbot. Das Beispiel USA, wo wir gerade live verfolgen können, was passiert, wenn Antidemokraten und Rechtsextremisten die Macht übernehmen, sollte Abschreckung genug sein. Und zwischen Trump und unserer AfD passt wahrlich kein Blatt Papier...
3Sonnenwende09. Juni 2025
(2) können und dürfen, sind sie keine Instanz.
2Sonnenwende09. Juni 2025
@1 Und welche "notwendigen Instanzen" schweben dir da vor? Aus meiner Sicht gibt es da nämlich nur noch eine: das Verfassungsgericht. Wenn du allerdings meinst, dass sowohl Innenministerium als auch Justizministerium - oder, mit Bezug auf die Videos, die Innen– und Justizministerien der Länder – also Organe der Exekutive das Gutachten prüfen sollten, als auch Bundestag und die Landtage als Organe der Legislative stimme ich dir zu. Weil diese aber keine juristische Entscheidung treffen (2)
1World4Cats09. Juni 2025
Da das Gutachten vom Verfassungsschutz mit als Grundlage dienen soll, wäre es sinnvoll zu warten, bis dieses Gutachten alle notwendigen Instanzen durchlaufen hat. Ich befürchte, dass man sonst auf die Nase fällt.