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Und welche "notwendigen Instanzen" schweben dir da vor? Aus meiner Sicht gibt es da nämlich nur noch eine: das Verfassungsgericht. Wenn du allerdings meinst, dass sowohl Innenministerium als auch Justizministerium - oder, mit Bezug auf die Videos, die Innen– und Justizministerien der Länder – also Organe der Exekutive das Gutachten prüfen sollten, als auch Bundestag und die Landtage als Organe der Legislative stimme ich dir zu. Weil diese aber keine juristische Entscheidung treffen (2)