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Wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass mehrere Besoldungsgruppen in allen untersuchten Jahren unterhalb der Armutsrisikogrenze lagen und die Besoldung damit evident unzureichend war, dann ist das alles, aber nicht "gut verdienen", wie du behauptest. Genau diesen Beschluss des BVerfG habe ich verlinkt und damit belegt, dass du groben Unsinn geschrieben hast.