Berlin - Im Görlitzer Park in Berlin hat eine "Begehung" durch zwei AfD-Politiker am Dienstag zu einem großen Polizeieinsatz geführt. Die beiden AfD-Abgeordnetenhausmitglieder Thorsten Weiß und Alexander Bertram hatten im Vorfeld angekündigt, sich bei dem Termin "aus erster Hand ein Bild sowohl von ...

Kommentare

(14) k554979 · 01. Juli 2025
@12 Ach, du durftest auch mal wieder ran? Genieß es.
(13) Sonnenwende · 01. Juli 2025
@12 👍🏻😂
(12) Tautou · 01. Juli 2025
@6 "Soviel Unsinn habe ich lange nicht mehr gelesen." - Liest du denn deine eigenen Kommentare nicht?
(11) k554979 · 01. Juli 2025
Haben sie etwas verbotenes getan oder nicht? Wenn ja, dann bitte eine Strafanzeige erstatten. Alles andere ist in diesem Fall albern.
(10) Pontius · 01. Juli 2025
Tja was kann man schon von jemanden halten, der mehrfach als negatives Beispiel zur Verfassungsunmäßigkeit der AfD im Verfassungsschutzbericht namentlich erwähnt wird? Und dass man die Bühne durch die Veröffentlichung des "Besuchs" suchte, sollte mehr als klar sein...
(9) k554979 · 01. Juli 2025
@8 Sorry, aber das wird ja immer schräger. Eine Tat kann gegen die Verfassung gerichtet sein. Aber eine "Einstellung"? Die du noch nicht einmal kennst? Kannst du Menschen in den Kopf schauen? Ich hoffe wirklich nicht, dass das bei euch in der SPD alles, was ihr gegen die AfD auffahren wollt für das Verbotsverfahren. Zwei AfDler sind durch einen Park gelaufen. Liebes Verfassungsgericht, bitte verbieten. Das kann doch nicht euer Ernst sein.
(8) Sonnenwende · 01. Juli 2025
@7 Die Aktion selber nicht, aber die Grundeinstellung, die zu solchen Aktionen führt, ist es. Ich schrieb ja auch in @1: das ist ein weiteres Indiz ...
(7) O.Ton · 01. Juli 2025
@3 @4 @5 Jujuju schon gut, schon gut, doch Verfassungsfeindlich war diese Aktion kaum(?)
(6) k554979 · 01. Juli 2025
@1 Soviel Unsinn habe ich lange nicht mehr gelesen. Verfassungsfeindlich, weil sich einer etwas anschaut. Wie will die Politik etwas verändern, wenn sie sich den Vorwurf gefallen lassen muss, gegen die Verfassung zu verstoßen, weil man sich etwas anschaut? Gegen welchen Artikel der Verfassung verstoßen sie denn deiner Meinung nach?
(5) Sonnenwende · 01. Juli 2025
(3) konzentration und Vermischung, Im Vorliegenden einer Vermischung zwischen Legislative, also Gesetz gebender Kraft und Exekutive, also Gesetz ausführender Kraft. Gerade diese beiden zu vermischen kann katastrophale Folgen haben. Und darum muss das auch im Kleinen oder scheinbar Kleinen unterbunden werden.
(4) Sonnenwende · 01. Juli 2025
(2) von einem Organ der Exekutive, zum Beispiel der Berliner Landesregierung in dem Fall beauftragt wurden (das wird für AfD Abgeordnete wohl kaum geschehen sein). Ohne Mandat dürfen solche Begehungen nur von einem Organ der Exekutive wahrgenommen werden, also zum Beispiel Polizei, Staatsanwaltschaft, Regierungsmitglieder, wobei letztere das auch nur bei gegebenen Anlass machen werden. Diese strikte Trennung mag manchmal kleinteilig wirken, aber sie schützt Bürger und Staat vor zuviel Macht- (3)
(3) Sonnenwende · 01. Juli 2025
@2 Natürlich dürfen sie durch den Park spazieren gehen. Sie dürfen dort auch eine Wahlkampfveranstaltung machen oder sich anderweitig versammeln. Aber begehen in der beschriebenen Form, ich zitiere: »Die beiden AfD-Abgeordnetenhausmitglieder ... hatten im Vorfeld angekündigt, sich bei dem Termin "aus erster Hand ein Bild sowohl von der Kriminalitätslage als auch vom Zustand der Natur und der Sauberkeit des Parks" machen zu wollen.« dürfen sie nur, wenn sie ein Mandat dafür haben, also (2)
(2) O.Ton · 01. Juli 2025
@1 Als "Nichtdeutscher" muss ich fragen, ist dem wirklich so, daß Abgeordnete dürfen in öffentlichen Stellen nicht derartige Begehungen durchführen? Abgeordnete haben nämlich auch gewisse Rechte.
(1) Sonnenwende · 01. Juli 2025
Ein weiteres Indiz für die Verfassungsfeindlichkeit von AfD Politikern: Als Teil der Legislative gehört es zur Aufgabe oder Pflicht und schon gar nicht zum Recht von Bundestags– oder Landtagsabgeordneten, eine "Begehung" in der beschriebenen Form und aus dem beschriebenen Anlass durchzuführen. Das ist Aufgabe der Exekutive. Und wer die Gewaltenteilung nicht achtet… mehr braucht man dazu glaube ich nicht sagen.
 
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