Stockholm (dts) - Die Klimaaktivistin Greta Thunberg hat Berichte bestätigt, wonach sie derzeit versucht, ihren Namen und unter anderem die Begriffe "Fridays For Future" und "Skolstrejk för klimatet" als Marken schützen zu lassen. "This action is to protect the movement and its activities. It is […] mehr

Kommentare

19k29329529. Januar 2020
@18 : Tina Turner hat keinen einzigen Song je selbst geschrieben. Ihre Kunst ist es, die Noten anderer öffentlich aufzuführen. Ja, damit hat sie einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht. Die F4F hat aber einen höheren Bekanntheitsgrad - weltweit - und zwar mit ihren eigenen Ideen, auch wenn Lindner das anders sieht. Selbst ihren Künstlernamen Tina Turner musste sich Anna Mae Brown erstmal vor Gericht erstreiten. Merke: Was dir passt, und was Recht und Gesetz ist, ist zweierlei.
18AS129. Januar 2020
@17 Sehr schlechtes Beispiel, denn dahinter stehen die künstlerischen Inhalte von Tina Turner, mit denen sie den hohen Bekanntheitsgrad erreicht hat. Da hat F4F ja nun gar nichts anzubieten.
17k29329529. Januar 2020
@15 : Das ist ja kein Gebrauchsmuster, kein patent. Das muss keinen Inhalt haben. "Tina Turner" ist auch eine Marke, und du darfst weder ein Auto noch ein Parfum "Tina Turner" nennen und es verkaufen.
16Marc29. Januar 2020
Eine Greta-News und direkt 15 Kommentare..🤣
15AS129. Januar 2020
@13 Nein, ihr missversteht da etwas. Sobald da Produktverkauf überhaupt ins Spiel kommt, ist F4F sowieso diskreditiert. Also besteht auch überhaupt kein Grund, eine Marke einzutragen und dann Abmahnverfahren gegen Leute zu starten, die "F4F-Produkte" - was auch immer das dann sein sollte - verkaufen. Nach deutschem Recht wäre das übrigens auch ausgesprochen schwierig, F4F einzutragen. Was sollen denn da die schützenswerten Inhalte sein?
14k29329529. Januar 2020
@12 : Stell dir einfach mal vor, die ständig klamme NSAfD produziert Aufkleber, Shirts, Schals etc. mit F4F-Logo drauf, weil sie sich denkt: "Ach, lass die blöden Kiddies docch zahlen!" - unter falschem Namen und mit falscher Begründung mieten die ja auch Räumlichkeieten an. Weder Greta noch sonst jemand bei F4F kann doch Interesse dran haben, dass solches Pack an denen noch Geld verdient. Eventuell verfäschen die das Logo auch noch, um sich nen Greta-Hate-Spruch auf ihre Stinke-PKW zu kleben.
13tastenkoenig29. Januar 2020
@12 : Du missverstehst da etwas: wenn jemand im Sinne von F4F handelt, dann muss man dieses Recht auch nicht geltend machen. Wenn aber jemand aus dem Namen einfach nur Profit schlagen will oder gar Produkte verkauft, die ihrer Funktion oder Herstellung nach F4F in ein zweifelhaftes Licht rücken, dann hat man mit dem Markenschutz eine rechtliche Handhabe, das zu unterbinden.
12AS129. Januar 2020
@8 Na keiner! Ich denke, das soll doch der Sinn sein, dass möglichst viele mitmachen. Und wenn der Markenname nicht geschützt ist, kann sie auch jeder selbst machen und muss keine kaufen. Wie man dieses Vorgehen - wenn es denn wirklich so stattfindet - auch noch gutheißen kann, entzieht sich meinem Verständnis.
11hardcorebiber29. Januar 2020
Ob sie dann die Vögel verklagt, die sich "F*ck you Greta" Aufkleber auf die Protzkarren kleben oder hat sich das auch schon jemand patentieren lassen? :o)
10Emelyberti29. Januar 2020
@6 Das ist nicht nur eine Bezeichnung,vor allem nicht wenn alle möglichen Leute da Kapital für sich draus schlagen wollen.Ich würde mich da auch wehren.Die Menschen sind nur noch geldgeil und das geht auf Dauer nicht gut.
9Gertrud29. Januar 2020
Ich gebrauche diese Begriffe sowieso nicht. Und in 3 Jahren unmodern.
8tastenkoenig29. Januar 2020
@6 : Was hindert Dich oder mich sonst, F4F-Accessoires zu machen und zu verscherbeln?
7thrasea29. Januar 2020
@6 Wenn man verhindern möchte, dass Trittbrettfahrer die Bezeichnung zu ihrer Bereicherung nutzen möchten: Ja! <link>
6AS129. Januar 2020
@5 Da muß ich enttäuschen. Ich vergebe keine Minusklicks. @4 Man muß sich die Rechte sichern? An der Bezeichnung einer "Bewegung"? Interessant.
5Emelyberti29. Januar 2020
@2 +3 Das ist geistiger Müll den ihr produziert.Eure Minusklickerei stört mich auch nicht,schon gemerkt?
4tastenkoenig29. Januar 2020
Du könntest vor dem Urteil auch einfach mal abwarten, ob sie sich wirklich in diesem Sinne inkorrekt verhält. Bis dahin kann man mit Sicherheit nur sagen, dass ihre Hater ihr offenbar alles zutrauen. Dass man sich selbstverständlich die Rechte sichern muss, um andere an deren Nutzung zu hindern, liegt doch wohl auf der Hand. Mich wundert eher, dass das jetzt erst geschieht.
3AS129. Januar 2020
@2 Genauso wird es kommen. Wahrscheinlich dürfen die Schüler dann zukünftig einen Obulus entrichten, bevor sie unter dem noch zu entwerfenden Logo demonstrieren.
2dicker3629. Januar 2020
Juhuu, da kann dann der Medienmogul der hinter Greta steckt schön über seine Anwälte Abmahnungen verschicken lassen, falls mal jemand die Namen ohne vorherige Anfrage verwendet. Na liebe Eltern viel Spaß mit den Unterlassungserklärungen, falls eure Kinder die geschützten Begriffe auf ner Demo am Freitag verwenden. Na so sieht man hinter jeder Kampagne steht irgend einer der Geld verdient. Für mich ist Greta ab sofort nur noch eine Lügnerin und Geldmacherin.
1Grizzlybaer29. Januar 2020
Hoffentlich klappt die Anmeldung. Dann können die "Trittbrettfahrer" wenn sie den Begriff verwenden, etwas spenden!