Berlin (dpa) - Kiffen wird für Erwachsene am Ostermontag mit vielen Vorgaben legal. Und was heißt das für Cannabis am Steuer? Vorerst gilt die strikte Linie weiter, dass schon beim bloßen Nachweis des berauschenden Stoffes Geldbußen oder Punkte in Flensburg drohen. Jetzt kommt aber - wie bei der ...

Kommentare

(6) Aalpha · 28. März um 20:32
@5 Achso? Da muss ich mich letztens nach dem 5. Bier glatt verguckt haben.
(5) thrasea · 28. März um 17:41
Der Artikel wurde vor Kurzem geändert bzw. erweitert. Jetzt ist sehr deutlich beschrieben, wie konservativ der vorgeschlagene Wert von 3,5 ng/ml gewählt ist, inklusive "Sicherheitszuschlag". Es ist praktisch ausgeschlossen, dass bei diesem Wert die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, sofern nicht weitere Drogen konsumiert wurden (einschl. Alkohol). Mischkonsum bleibt aber verboten. Insofern sehe ich da wirklich kein Risiko. @4 Die Anzeige gibt es für Alkohol, Müdigkeit etc. auch nicht.
(4) Aalpha · 28. März um 12:46
Solange es keine Anzeige dafür im Auto gibt befürworte ich generell 0,0!
(3) eubbw · 28. März um 12:41
Manche Berufe sollen ja auch mit 0,0 zurecht kommen.
(2) tastenkoenig · 28. März um 11:42
0,0 ist nicht alltagstauglich
(1) deBlocki · 28. März um 11:37
0,0 wäre meine Idee.
 
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