Der Artikel wurde vor Kurzem geändert bzw. erweitert. Jetzt ist sehr deutlich beschrieben, wie konservativ der vorgeschlagene Wert von 3,5 ng/ml gewählt ist, inklusive "Sicherheitszuschlag". Es ist praktisch ausgeschlossen, dass bei diesem Wert die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, sofern nicht weitere Drogen konsumiert wurden (einschl. Alkohol). Mischkonsum bleibt aber verboten. Insofern sehe ich da wirklich kein Risiko. @
4 Die Anzeige gibt es für Alkohol, Müdigkeit etc. auch nicht.