Für mich gehören die alle weggesperrt. wenn sie geisteskrank ist, darf sie auf die öffentlichkeit garnicht losgelassen werden! die mittäter gehören genauso bestraft, denn wenn keiner sowas ausüben würde, wäre es garnicht dazu gekommen! @
3 die gleich frage habe ich mir bei den anwälten gestellt. ich glaub man muss stark differenzieren wieso gemordet wird. aber unser staat mordet ja auch, in afgahnistan und ist das gerechtfertigt, während hier die totesstrafe verboten ist? (einen mörder zu töten?)