Karlsruhe/Berlin (dpa) - Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei der Erbschaftsteuer nicht mehr schlechter gestellt werden als heterosexuelle Ehegatten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz unvereinbar, Schwule und Lesben beim ...

Kommentare

(8) tastenkoenig · 17. August 2010
Die Gleichberechtigung homosexueller Lebenspartnerschaften steht für den Gesetzgeber manchmal in einer gewissen Konkurrenz zum verfassungsmäßig garantierten besonderen Schutz von Ehe und Familie. Daher manche rechtliche Merkwürdigkeit. Aber man kann schon den Eindruck gewinnen, dass sich insbesondere, wenn auch nicht nur, konservative Politiker hinter diesem Schutz verstecken, weil sie die zunehmende gesellschaftliche Akzeptanz der Homosexualität eher zähneknirschend ertragen als begrüßen.
(7) k10272 · 17. August 2010
wie schlimm, dass in dieser achso modernen und aufgeschlossenen welt selbstverständlichkeiten von hohen richtern beschlossen werden müssen. schwule und lesben sind menschen wie alle anderen auch, mit gleichen rechten. aber endlich tut sich das, bitte nicht aufhören.
(6) k39099 · 17. August 2010
Na bitte, geht doch. Und weiter vorwärts in diese Richtung.
(5) der-timo · 17. August 2010
Schön, dass etwas eigentlich selbstverständlich scheinendes nun auch amtlich ist. Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung!
(4) k78016 · 17. August 2010
@1 stimme dir zu 100% zu... aber schön das sich was tut...
(3) k293295 · 17. August 2010
@1 @2: Der/die eingetragene Lebenspartner(in) ist Teil der gesetzlichen Erbfolge, aber dort schlechter gestellt als ein Ehegatte <link> .
(2) VarenaSoul · 17. August 2010
Braucht es da echt immernoch ein Testament auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft? Abgesehen davon find ichs richtig, dass da noch was gemacht wird.
(1) suse99 · 17. August 2010
Um eine/n Partner/in beerben zu können wie ein Hetero muss ein Testament da sein, sonst gibt es nichts. Steuern zahlen aber darf schon gleichberechtigt. TOLLE Welt.
 
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