Mainz/Hannover (dpa/tmn) - Sie wollen einen Glasfaser-Internetvertrag abschließen oder haben dies bereits getan? Dann sollten Sie die Vertragslaufzeit genau prüfen. Denn es könnte sein, dass Anbieter den Beginn der maximal zulässigen zweijährigen Mindestlaufzeit nicht auf das Datum des ...

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