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Absolut richtig, so sehe ich das auch. Nun gibt es aber dennoch einen sachlichen Grund für Giffeys Forderung: Die (reduzierten) Leistung für Ayslbewerber gibt es eigentlich nur, bis Ayslanträge positiv bzw. mit einem Schutztitel für die Bewerber beschieden werden. Ab dem Folgemonat erhalten die Menschen dann Grundsicherung. Nun war man sich einig, dass Flüchtlinge aus der Ukraine unbürokratisch geholfen werden soll, sie erhalten den Schutztitel automatisch bei Registrierung.