Hamburg (dts) - Im Streit um den Zugriff der Polizei bei Ermittlungen zu Straftaten auf Registrierungslisten von Restaurants fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mehr Transparenz. "Auch wenn das Interesse an der Aufklärung von Straftaten selbstverständlich hoch ist, so darf ...

Kommentare

(7) k293295 · 30. Juli 2020
@6: Pardon, das hat nicht mit halten zu tun. Aus über zwei Jahrzehnten Erfahrung weiß ich, das die Polizei so dämlich IST. Der im Artikel erwähnte Streit geht genau darum, das die Polizei mehrfach genau das gemacht hat, was ich gesagt habe: Daten beschlagnahmt, die sie nicht haben durfte. 1. <link> 2. <link> und weil Hessen "natürlich" nicht fehlen darf 3. <link>
(6) Troll · 30. Juli 2020
@4 für so doof halte ich die Polizei eigentlich nicht. Toll die beschlagnahmen die Liste und kommen so einem Täter vielleicht eher auf die Spur. Nur dann kann er nicht verurteilt werden, wenn die Ermittlungsmehtode rechtswidrig war und der einzige Beweis, der zum Täter geführt hat, eine illegale Datenverwendung war. Da wird die Polizei lieber mit herkömmlichen Methoden ermitteln und riskiert keinen Aufklärungserfolg zu haben ist aber sicher, daß gelieferte Beweise in jedem Fall verwertet werden.
(4) k293295 · 30. Juli 2020
@1: Die Polizei fragt aber nicht, ob sie die Daten haben darf, sondern beschlagnahmt die Daten einfach - rechtswidrig, aber welcher Wirt stellt sich Bewaffneten entgegen? @2: Man kann dann auch vom Wirt rausgeschmissen werden, denn der hat das Hausrecht und muss solche "Spaßvögel" nicht bei sich dulden. @3: Falschnamen anzugeben ist kontraproduktiv, denn wenn einer der anderen Gäste den Virus hatte, wirst du nicht darüber benachrichtigt.
(3) Petepacy · 30. Juli 2020
oder Max Mustermann aus Musterstadt
(2) k189965 · 30. Juli 2020
Man kann ja auch Käpt'n Blaubär eintragen und als Adresse KIKA
(1) Troll · 30. Juli 2020
Für mein rechtsverstänis (und ich bin leider kein Jurist) ist das eigentlich schon klar geregelt. Ich bin per Gesetz verpflichte, Daten zu einem bestimmten Zwecke zu hinerterlassen. Dann sind die Daten auch nur Zweckgebunden zu verwenden. Man würde sich sogar strafbar machen, wenn man die Daten zu anderen Zwecken herausgibt.
 
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