Stuttgart (dpa) - Nach der Haftstrafe wegen seiner Teilnahme an Ausschreitungen bei einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart will sich Baden-Württemberg um die Abschiebung des Mannes in sein afrikanisches Heimatland bemühen. Der 29-Jährige war am vergangenen Donnerstag wegen besonders schweren ...

Kommentare

(1) slowhand · 06. März um 10:54
Wer sich nicht , wie man es von einem Gast erwarten darf, benehmen kann sollte generell kein Bleiberecht haben.
 
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