Bautzen (dpa) - Neun Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 16-Jährigen in Großröhrsdorf (Sachsen) hat das Landgericht in Bautzen den mutmaßlichen Täter wegen Totschlags verurteilt. Im Zuge einer Verständigung verhängte die Jugendkammer eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gegen den 16- ...

Kommentare

(16) k293295 · 16. Juni 2022
@15: Ja, das Problem kenne ich auch. Die motivierten Mitarbeiter sitzen in einigen Landeskriminalämtern, beim BKA ist Beamtentum in der Mehrheit. Es schadet nichts, gut Freund mit dem Generalstaatsanwalt zu sein, auch nicht mit dem Generalbundesanwalt.
(15) all4you · 16. Juni 2022
@14 Danke für Deinen Einsatz ! Ich musste mich damals von den Deutschen Behörden bis zum FBI durcharbeiten. Da der Server in der USA war . Aber ich würde mich auch heute noch dafür einsetzen.
(14) k293295 · 16. Juni 2022
@13: Nein, seit 2019 bin ich offiziell im Ruhetand, was das angeht, aber ich habe 50 Leute ausgebildet, zu tun, was ich getan habe. Nicht jede Tat landet im Gerichtssaal, und mit einem Prozess allein ist es nicht getan.Opfer brauchen Therapie und Hilfe bei Behörden aller Art. Psychiatrie darf keine Strafe sein, aber wenn er vor Ablauf der 7 Jahre raus will, wird er um eine Psychotherapie nicht herumkommen. Und nach der Entlassung könnte er einen riesigen Berg Schulden haben.
(13) all4you · 16. Juni 2022
@12 Danke ! Da sind wir auf einer Seite. Ich kann nur schreiben, das ich vor 25 Jahren mit gehofen habe einen Ring zu zerstören. Der international tätig war. Aber meine hohe Achtung hast Du da Du immer noch aktiv bist. @10 Du hast Recht etwas ist mit seiner Erziehung ist massiv falsch gelaufen. Da sollten nicht ur 7 Jahre Jugendknast, sondern midstens 12 Jahre Psychatrie eingefordert werden. (Aber ich bin kein Geichtsangehöriger)
(12) k293295 · 16. Juni 2022
@9: Naja, ich hab zumindest geholfen, 134 Kinderschänder und Vergewaltiger einzuknasten - keine Bewährung -, aber auch 20 Unschuldige rausgepaukt. Schönes Hobby, laugt aber aus. @10: Ich würde sagen, er ist nicht konfliktfähig, aber leider ist auch das eine Spekulation, weil ich beim Prozess nicht dabei war.
(11) Polarlichter · 16. Juni 2022
@10 Wobei dies schon derart krank ist, dass man es sicherlich nicht allein mit der Erziehung erklären kann...
(10) slowhand · 16. Juni 2022
>> Im Wesentlichen sei es um Beziehungsfragen gegangen, genauere Angaben machte er nicht. << Der Junge ist nicht beziehungsfähig wenn er gleich ein Messer nimmt. Da muss in der Erziehung etwas ganz gewaltig schief gelaufen sein.
(9) all4you · 16. Juni 2022
@8 The Rock Man DANKE ! (Doch wir beide sind keine Rechtsvertreter) wir können uns zwar über die Urteile streiten, doch das bringt´s nichts. Ich finde es zu milde.
(8) k293295 · 16. Juni 2022
@7: Das Gericht hat definiert, was es zu definieren gab. Für Mordmerkmale fehlte offensichtlich der Beweis. Dein Link erklärt den Unterschied zwischen Mord und Todschlag ja schon ganz gut. Die niederen Beweggründe zu vermuten reicht nicht, es gilt sie zu beweisen. Was in deinem Liink fehlt ist der Verweis aufs Jugendrecht <link> Im Übrigen sitzen den Tätern auch Juristen gegenüber - als Anklage und Gericht.
(7) all4you · 16. Juni 2022
@6 Deswegen schrieb ich ja Behauptung! Trotzdem meiner Minung nach ein viel zu "Mildes Urteil" Aufgrund einer falschen Tateinheit " Totschlag" Definition falsch <link> Aber klar ich bin nur ein Mensch und die Täter haben Juristen , die Sie verteidigen. Meineer Meinung nach sollte die "Gerechtigkeit" eine Rolle spielen und nicht nur die von Dir erwähnten "Kosten". (Aber sei es drumm, Wir beide streiten uns (gerne)....) :-) Danke dafür .
(6) k293295 · 16. Juni 2022
@5: <<kein normaler Mensch zieht ein Messer, wenn er nicht selber bedroht wird>> Darum wurde er ja verurteilt. Was das Gericht in Erwägung gezogen hat, weißt du genausowenig wie ich. Der Prozess war nicht öffentlich (Jugendrecht weil Täter + Opfer minderjährig). In der News steht was von "Verständigung", das heißt: Geständnis gegen Todschlag statt Mord - verkürzt den Prozess von 2 Jahren auf 2 Wochen. 7 Jahre sind eine lange Zeit im Knast, und das Gericht hat noch mehr zu tun.
(5) all4you · 16. Juni 2022
@4 Danke ! Aber ich stell jetzt eine Behauptung auf die man hätte in Erwägung ziehen können. Er wollte, Sie nicht. Dann hat er das Messer gezogen und Sie einfach erstochen. (Sorry bin vielleicht schon zu alt) Aber kein normaler Mensch zieht ein Messer, wenn er nicht selber bedroht wird. [Zumal sich die Frage stellt, wer nimmt zum tait a tait ein Messer mit ?]
(4) k293295 · 16. Juni 2022
@1: <<aus bestimmt niederen Beweggründen>> So arbeiten Gerichte nicht. Wie jedes andere Mordmerkmal müssen die niederen Beweggründe nachgewiesen werden. Das war hier nicht der Fall. Es gibt die freie Beweiswürdigung, aber eben BEWEISwürdigung. Spekulationen gehören an die Börse und nicht in den Gerichtssaal.
(3) satta · 16. Juni 2022
Komisch, dass es noch nicht mal gelang, die Ursachen und das Tatwerkzeug zu finden. Der braucht sich nicht wundern, wenn Hinterbliebene ihn in ein paar Jahren, wenn er wieder draußen ist, mal kräftig zur Brust nehmen.
(2) k496878 · 16. Juni 2022
...wenn man als Jugendlicher mit 16 Jahren schon so sein Leben beginnt, hat man nicht viel Perspektiven für den weiteren Lebensweg!
(1) all4you · 16. Juni 2022
Sorry ! Eine viel zu milde Strafe. Es war/ist kein Todschlag, sondern Mord aus bestimmt niederen Beweggründen. Aber für solche Täterkuschekeien ist Deutschland ja bekannt. Mein Beileid an die Hinterbleibenden des Opfers.
 
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